Der mutmaßliche Sexualstraftäter, der sich am Dienstag nach einer Öffentlichkeitsfahndung selbst der Polizei gestellt hatte, kommt zunächst wieder auf freien Fuß.
Die Staatsanwaltschaft habe seine Freilassung beantragt, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Der Tatverdacht gegen den 50-Jährigen bestehe zwar weiterhin, jedoch sehe die Staatsanwaltschaft keinen Haftgrund für den Mann, deshalb sei er keinem Haftrichter vorgeführt worden. Ohne richterlichen Beschluss kann die Polizei den Verdächtigen nur einen Tag lang festhalten.
Als Grund für eine Untersuchungshaft gelten etwa Flucht- oder Wiederholungsgefahr sowie Verdunkelungsgefahr, das heißt die Befürchtung, der Verdächtige könnte Spuren vertuschen wollen. Der Tatverdächtige habe sich jedoch freiwillig gestellt, habe einen festen Wohnsitz und sei bisher nicht einschlägig strafrechtlich aufgefallen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft zur Begründung der Freilassung weiter.
Der Mann wird verdächtigt, am 4. Juli 2013 ein zehnjähriges Mädchen in den Keller eines Wohnhauses in Marzahn gelockt zu haben. Dann soll er das Kind entkleidet haben. Als es anfing zu weinen, soll er von ihm abgelassen haben und geflohen sein. Eine Kamera im Hausflur filmte den Verdächtigen. Am Dienstagmorgen hatte die Polizei das Bild und einen Zeugenaufruf veröffentlicht, am Nachmittag hatte sich der Gesuchte auf einem Polizeiabschnitt selbst gemeldet.
Der 50-Jährige ist laut Staatsanwaltschaft vernommen worden, wie er sich zu den Vorwürfen äußert, ist offiziell nicht bekannt. Die Ermittlungen zu dem Fall dauern nun weiter an.
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