In Berlin-Marzahn können die Eltern kleiner Kinder aufatmen. Nach monatelangen Ermittlungen hat die Polizei einen mutmaßlichen Sexualtäter festgenommen. Der 50-Jährige soll sich im Juli 2013 in einem Wohngebiet am östlichen Berliner Stadtrand an einem zehnjährigen Mädchen vergangen haben. Seither fahndet ein Fachkommissariat des Landeskriminalamts (LKA) nach dem Mann.

Am Dienstagvormittag veröffentlichte die Polizei ein kurz nach der Tat entstandenes Foto des Verdächtigen aus einer Überwachungskamera. Nur wenige Stunden später stellte sich der Mann auf einem Polizeiabschnitt. Er wurde festgenommen und dem LKA zur weiteren Vernehmung überstellt.

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Ermittler war die Zehnjährige am Abend des 4. Juli auf dem Heimweg, als sie gegen 18.30 Uhr direkt vor dem Eingang zu ihrem Wohnhaus von dem Verdächtigen angesprochen wurde. Die Befragung des Kindes ergab, dass der Mann das Mädchen überreden konnte, ihm in den Keller des Mehrfamilienhauses zu folgen. Dort begann er dann sofort damit, das Kind zu entkleiden. Als die Zehnjährige daraufhin anfing zu weinen, ergriff der Mann allerdings sofort die Flucht. Beim Verlassen des Hauses wurde er von einer im Hausflur installierten Kamera erfasst. Bei der Polizei herrschte nach der Festnahme große Erleichterung. Mit einem so schnellen Fahndungserfolg hatten die wenigsten gerechnet, zumal die Ermittler bewusst darauf verzichtet hatten, in ihrem Fahndungsaufruf den genauen Tatort zu nennen. Den Ermittlern war durchaus klar, dass die Chancen auf Erfolg versprechende Hinweise aus der Bevölkerung ohne Angaben zum Tatort unter Umständen geringer waren. Dennoch hat man auf diese Angaben verzichtet. „Die Tat passierte direkt vor dem Haus, in dem das Opfer mit seinen Eltern wohnt, der Verzicht auf nähere Angaben dient daher dem Schutz des Kindes“, sagte ein Polizeisprecher am Dienstag.

Auch der lange zeitliche Abstand – die Veröffentlichung des Fotos erfolgte drei Monate nach der Tat – verbessert die Erfolgsaussichten der Ermittler nicht gerade. Aber auch dafür gibt es Gründe und Regelungen, an die sich die Polizei zu halten hat. Der Mann auf dem Foto ist zwar nach fester Überzeugung der Ermittler der Täter, offiziell gilt er bislang allerdings nur als Verdächtiger. Und für Fahndungsmaßnahmen mit Fotos, auf denen Verdächtige erkannt werden, benötigt die Polizei einen richterlichen Beschluss. Der aber wird in der Praxis nur dann ausgestellt, wenn die Ermittler vor dem Richter belegen können, dass alle anderen bisherigen Fahndungsmaßnahmen ausgeschöpft sind.

Bilder ausgewertet

Im Fall des mutmaßlichen Sexualtäters von Marzahn kommt noch hinzu, dass das LKA nach der Auswertung der Bilder aus der Überwachungskamera bereits einen Verdacht gegen einen Mann hatte, der der Person auf dem Foto sehr ähnlich sieht. Der Verdacht gegen den namentlich bekannten Mann erhärtete sich im Verlauf der eingeleiteten Ermittlungen allerdings nicht, sodass sich die Beamten letztlich zu der Öffentlichkeitsfahndung entschlossen.

Ob der Gesuchte als Täter für weitere ähnliche Fälle in Betracht kommt, wird bei den Ermittlungen routinemäßig überprüft. Aber zunächst sei es vor allem darum gegangen, einen möglicherweise gefährlichen Sexualtäter schnell aus dem Verkehr zu ziehen, sagte ein Ermittler. Bei sogenannten triebgesteuerten Tätern müsse stets damit gerechnet werden, dass sie jederzeit wieder zuschlagen könnten, die Rückfallgefahr sei extrem hoch, erklärte der Beamte.

Bislang kann man über den Gesuchten vor allem sagen, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht aus dem Umfeld des Opfers stammt. Das ist bei derartigen Delikten häufig anders. Sexualdelikte, insbesondere solche an Kindern, sind in den meisten Fällen Beziehungstaten, bei denen sich Täter und Opfer kennen. Häufig handelt es sich bei den Tätern nicht nur um Nachbarn oder Bekannte, sondern es bestehen Verwandtschaftsverhältnisse.

Am Landgericht Moabit standen allein in der vergangenen Woche drei Prozesse um sexuellen Missbrauch von Kindern an, die alle eines gemeinsam hatten: Die Angeklagten hatten ihre eigenen Kinder missbraucht. In einem Fall war das Opfer erst wenige Wochen alt, der eigene Vater hatte sich an dem Säugling vergangen und dazu auch noch Fotos von dem Geschehen ins Internet gestellt. In einem anderen Fall war das Opfer drei Jahre alt, der Vater wurde als Täter zu einer dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. In Moabit vergeht keine Woche, in der nicht ein neues Sexualdelikt an Kindern zur Anklage kommt.