In Berlin ist erneut ein Straftäter mit psychischen Störungen aus einem Krankenhaus des Maßregelvollzugs geflohen. Wie eine Sprecherin der Senatsgesundheitsverwaltung am Sonnabend mitteilte, ist der 29-Jährige am Freitagabend von einem genehmigten Ausgang nicht zurückgekehrt.

Der Flüchtige wurde 2004 nach einer Verurteilung wegen eines Sexualdeliktes an einem Kind in den Maßregelvollzug eingewiesen. Gutachter hatten ihm eine „pädophile Störung“ attestiert.

Wegen einer deutlich positiven Entwicklung habe er seit 2012 im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft regelmäßig Ausgang bekommen, zunächst mit, später ohne Begleitung, teilte die Gesundheitsverwaltung mit. Dabei habe es keinerlei Zwischenfälle gegeben, und der Mann, der inzwischen auch einer regulären Beschäftigen nachgehe, sei stets pünktlich zurückgekehrt.

Die Polizei hat inzwischen eine Fahndung nach dem Geflüchteten ausgelöst, eine Gefahr soll nach Darstellung von medizinischen Sachverständigen nicht von ihm ausgehen.

Letzte Flucht erst vor zwei Monaten

Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke Straftäter untergebracht. Es können sowohl Verurteilte wie auch Verdächtige sine, die auf ihren Prozess warten. Berlin stellt dafür 520 Plätze in fünf besonders gesicherten Teilanstalten an den Standorten Reinickendorf und Buch bereit.

Die letzte Flucht eines Insassen des Maßregelvollzugs liegt erst zwei Monate zurück. Im Juli konnte ein 39-Jähriger mit Hilfe nachgemachter Schlüssel aus der Einrichtung flüchten. Er entkam nur wenige Stunden bevor sein Prozess vor dem Landgericht Moabit beginnen sollte.

Der 39-Jährige hatte auf einem völlig vermüllten Gelände in Neukölln giftige Chemikalien und Sprengstoff gehortet. Nachdem Polizei und Zoll das Gelände geräumt hatten, schrieb der 39-Jährigen mehrfach Drohbriefe an Behördenmitarbeiter Daraufhin war seine Einweisung angeordnet worden.

Vor allem bei Sexualtätern wird sehr sorgfältig geprüft, ob ein Ausgang möglich ungefährlich ist. Trotz dieser Prüfungen kann es durchaus zu Rückfällen kommen. In der kommenden Woche muss sich ein vorbestrafter Sexualtäter vor Gericht verantworten, dem nach seiner Haftentlassung ein Kontaktverbot zu Kindern ausgesprochen wurde. Trotz des Verbotes soll er mehrfach Kinder bei sich übernachten lassen haben. Zudem soll er mit den Minderjährigen Pornofilme angesehen und Alkohol sowie Marihuana konsumiert haben.

hhn/dpa