Ein 52 Jahre alter Mann aus dem Berliner Maßregelvollzug soll bei Ausgängen ein 13-jähriges Mädchen in Cottbus sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Cottbus am Dienstag mit. Trotz Bekanntwerden der Vorwürfe in der Klinik gelang dem Mann in der vergangenen Woche die Flucht. Inzwischen wurde er festgenommen und wieder in den Maßregelvollzug gebracht. Die Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Franciska Obermeyer, räumte Fehler bei der Kontrolle des Ausgangs ein und sagte, es seien verschärfte Sicherheitsmaßnahmen eingeführt worden.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann seit 2012 über das Internet Kontakt zu dem Mädchen aufgenommen haben. Anschließend soll er sich mit ihr an verschiedenen Orten in Cottbus getroffen und sie mindestens siebenmal missbraucht haben. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe am vergangenen Freitag seien umgehend sämtliche Lockerungen für den Patienten im Krankenhaus aufgehoben worden, erklärte Obermeyer. Trotzdem gelang ihm am gleichen Tag die Flucht – mit einem vorher als verloren gemeldeten und dann manipulierten Ausgangsschein.

Richter des Amtsgerichts Cottbus erlässt Haftbefehl

Am Sonntagabend nahmen Fahnder den Mann in Berlin fest und brachten ihn wieder ins Krankenhaus. Am Dienstag erließ ein Richter des Amtsgerichts Cottbus Haftbefehl. Die Eltern des Mädchens hatten den 52-Jährigen nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche angezeigt.

Seit Oktober 2008 ist der Patient im Maßregelvollzug untergebracht. Er wurde wegen einer ehelichen Beziehungstat mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt und wegen einer psychischen Störung in das Krankenhaus eingewiesen. Seit Mitte 2011 genoss er abgestufte Lockerungen mit regelmäßigem Ausgang. Dem habe nach Einschätzung der Ärzte und der Staatsanwaltschaft nichts entgegengestanden, betonte Obermeyer. Nach derzeitigem Kenntnisstand habe der Patient während seiner Flucht keine weiteren Straftaten begangen.

Im Maßregelvollzug werden Straftäter untergebracht, die aufgrund psychischer Erkrankungen als schuldunfähig oder nur eingeschränkt schuldfähig gelten. Das können auch Drogenabhängige sein.

dpa/sei