Der Unfall, den ein Schöffengericht in Moabit am Dienstag verhandelte, erscheint bestens geeignet, alle bekannten Klischees über betagte Senioren im Straßenverkehr zu erfüllen. Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung war eine 79 Jahre alte Autofahrerin. Beim Opfer handelte es sich um einen 84-jährigen gehbehinderten Fußgänger. Und der Hauptzeuge, ein Taxifahrer, war 74 Jahre alt. Für das Opfer endete der Unfall tödlich, der Mann erlag vier Tage später im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Für die Unfallfahrerin endete die Verhandlung mit einem Schuldspruch und einer Geldstrafe von 5400 Euro.
Das tödliche Geschehen spielte sich am späten Abend des 19. Juni in Steglitz ab. Hannelore L. war mit ihrem Pkw an der Drakestraße unterwegs, Jürgen P. war nach einem Besuch bei seiner Tochter auf dem Weg von der S-Bahn nach Hause. An der Einmündung Knesebeckstraße überquerte der 84-Jährige, auf einem Krückstock gestützt, die Fahrbahn. Ohne dabei nach links oder rechts zu schauen, berichteten zwei Zeugen in der Verhandlung. Der der Unfallverursacherin entgegenkommende Taxifahrer konnte gerade noch bremsen, der Pkw der 79-Jährigen hingegen erfasste das Opfer, das durch den Zusammenprall etwa zwölf Meter durch die Luft geschleudert wurde.
Unfallfahrerin Hannelore L. verwies auf Dunkelheit und den Regen
Der Wagen von Hannelore L. prallte ungebremst gegen Jürgen P. Das haben die Untersuchungen des Verkehrsermittlungsdienstes der Direktion 4 und des Unfallsachverständigen ergeben. Die Fahrerin habe den 84-Jährigen bei der Dunkelheit und dem starken Regen nicht bemerkt, der Unfall sei daher für sie unvermeidbar gewesen, hieß es in einer Erklärung, die der Verteidiger für seine Mandantin abgab. Der Sachverständige sah das anders. Die Angeklagte hätte das Opfer sehen können und müssen, der Unfall sei somit bei richtigem Verhalten der 79-Jährigen vermeidbar gewesen, so das Ergebnis des Gutachtens. Das Gericht sah das letztendlich genau so, nicht zuletzt deshalb, weil zwei Zeugen den 84-Jährigen sehr wohl gesehen hatten.
Trotz des Schuldspruches bestätigte sich das Klischee von den mitunter schon reichlich „tüdeligen“ Senioren hinter dem Steuer in diesem Fall aber nicht. Die Angeklagte zeigte sich trotz hohen Alters geistig hellwach. Ihre Aussagen kamen klar und flüssig. Und auch an ihrer körperlichen Fitness besteht kein Zweifel. Vom Richter zu ihrem Einkommen befragt, gab Hannelore L. an, sie verdiene sich noch etwas zu ihrer Rente hinzu. Als Tanzlehrerin und Tanzsporttrainerin.



