Der kleine Junge, der am frühen Morgen des 10. Dezember vergangenen Jahres in Karow zur Welt kam, hat nicht einmal einen Namen. Dafür wehrte sein Leben zu kurz, der Säugling starb bereits unmittelbar nach seiner Geburt. Er wurde mit einer Decke von seiner Mutter erstickt, glaubt die Staatsanwaltschaft und hat Anklage gegen die 24-jährige Julia K. erhoben. Seit Montag muss sich die Studentin wegen Totschlag vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Moabit verantworten.

Was das Gericht an insgesamt fünf Prozesstagen verhandeln muss, ist ein Geschehen, zu dem es bedauerlicherweise immer wieder kommt. Und das immer wieder fassungslos macht. Einmal mehr bringt eine junge Frau ihr Kind heimlich zur Welt und erneut hat niemand in ihrem Umfeld überhaupt bemerkt, dass sie schwanger war. Der Fall Julia K ist eine Tat voller Widersprüche, mutmaßlich begangen von einer Angeklagten voller Widersprüche.

Julia K. hat am ersten Verhandlungstag in einer von ihrem Verteidiger verlesenen Erklärung geschildert, was sie vor, während und nach der Geburt des Kindes erlebte. Sie berichtete von plötzlich auftretenden unerträglichen Bauchschmerzen und starken Blutverlusten in den Stunden vor der Geburt, von einem Kind, dass nicht mit dem Kopf sondern mit den Füßen voran zur Welt kam und dessen Kopf zunächst stecken blieb. Irgendwann habe sie nur noch „mechanisch“ gehandelt und sei schließlich ohnmächtig geworden. Als sie wieder wach wurde, habe ihr Oberschenkel auf dem Kind gelegen. Weitere Details, etwa wie die Angeklagte verzweifelt versuchte, den Geburtsvorgang zu beschleunigen, lassen sich kaum wiedergeben.

Das Ganze trug sich in ihrem Zimmer in der elterlichen Wohnung in Karow zu, während die Eltern nebenan ahnungslos schliefen. Die waren es auch, die einige Stunden nach der Geburt ihre Tochter und den leblosen Säugling fanden und sofort die Feuerwehr und eine im gleichen Haus lebende Ärztin alarmierten. Da war es für den gerade geborenen Säugling aber schon zu spät, der Notarzt konnte nur noch seinen Tod feststellen. Die Obduktion ergab einen Tag später, dass das Kind erstickt wurde.

In der Erklärung hieß es, die Angeklagte sei von der Geburt völlig überrascht worden und in den Stunden davor gar nicht mehr in der Lage gewesen, klar zu denken. Eine Auswertung ihres Handys ergab allerdings, dass Julia K, sich in diesem Zeitraum vor der Geburt mehrfach im Internet über Geburtsvorgänge informiert hatte. Zudem bestritt die junge Frau in ihrer Erklärung den Tötungsvorwurf vehement. In ihren polizeilichen Vernehmungen einen Tag nach dem tragischen Geschehen hingegen hatte sie noch ein Geständnis abgelegt. Das allerdings dürfe nicht verwendet werden, beantragte der Verteidiger. Begründung: Julia K. habe bei ihren Vernehmungen weit mehr als 30 Stunden nicht geschlafen und sei angesichts des Erlebten auch nicht in der Lage gewesen, verwertbare Angaben zu machen.

Überforderung als Motiv

Der Vertreter der Staatsanwalt widersprach dem prompt, die Vernehmungen durch Beamte der Mordkommission seien durchgeführt worden, nachdem eine Ärztin der Klinik, in die Julia K gebracht wurde, ihre Vernehmungsfähigkeit attestiert habe. Das Gericht will am nächsten Verhandlungstag seinen Beschluss zum Antrag des Verteidigers verkünden, der Vorsitzende deutete allerdings schon am Montag eine Ablehnung an.

Ein Motiv für die Tat sieht die Staatsanwaltschaft in der Hilflosigkeit und der völligen Überforderung von Julia K. Es würde zu der Angeklagten passen, die mit zierlicher Gestalt, Pferdeschwanz und dünner Stimme fast noch kindlich wirkt. Und der Angehörige und Freunde attestieren, sie sei überaus verschlossen und schon seit jeher unfähig gewesen, mit anderen über ihre Problem zu reden. Es würde aber eher nicht zu der jungen Frau passen, die von ihrem Umfeld als hoch intelligent und strebsam beschrieben wird, der nach einem glänzenden Abitur ein Studium begann.

An den kommenden Verhandlungstagen sollen zahlreiche Zeugen und Sachverständige aussagen. Dabei werden noch viele Fragen und Widersprüche zu klären sein. Die Familie von Julia K. wird dem bürgerlichen Milieu zugerechnet, die Mutter ist eine erfolgreiche Geschäftsinhaberin, dass Familienverhältnis gilt als intakt. Dennoch verschwieg die 24-Jährige die Schwangerschaft. Und bis zuletzt will niemand etwas bemerkt haben. Wie das passieren konnte, ist ebenfalls eine Frage, die noch auf eine Antwort wartet. Wie immer die Antworten ausfallen und Ende September das Urteil auch lauten mag, es ändert nichts am Tod des Kindes, das nur wenige Minuten leben durfte. Der Prozess wird am morgigen Mittwoch fortgesetzt.