Im ersten Halbjahr 2013 ist die Zahl der Klagen am Sozialgericht leicht gesunken, der Bearbeitungsstau bleibt aber bestehen. Das geht aus einem Bericht der Justizverwaltung an den Hauptausschuss hervor, den Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) vorgelegt hat. Demnach sind die Klagen nach dem Rekordjahr 2012 in den ersten sechs Monaten dieses Jahres um rund sechs Prozent gesunken, der Berg an unerledigten Verfahren bleibt aber bestehen.
Als Grund dafür gibt das Sozialgericht eine neue Problemlage an. Bisher beklagte eine Mehrheit der 44.300 Berliner, die sich 2012 an das Sozialgericht wandten, die Untätigkeit der Jobcenter. Nun zeichnet sich ab, dass die Bescheide schneller erteilt werden, um Untätigkeitsklagen zu vermeiden.
Dafür sind die einzelnen Verfahren aber inhaltlich viel komplizierter geworden. „Die Bearbeitung in den Jobcentern erfolgt sehr unterschiedlich“, sagte der Sprecher des Sozialgerichts, Marcus Howe. „Das, was wir jetzt bekommen, schafft inhaltliche Probleme.“ Die Bearbeitungszeit in den Gerichten verlängere sich deshalb.
Die Menschen klagen seltener
Im vergangenen Jahr erledigten die Berliner Sozialrichter 33.535 Fälle. Die meisten davon (13.800) wurden innerhalb von sechs Monaten bearbeitet, 6700 dauerten bis zu einem Jahr, 12.500 wurden erst nach einem Jahr oder länger abgeschlossen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer lag im vergangenen Jahr bei 12,6 Monaten.
Zu den neu eingehenden Klagen kommt beim Sozialgericht ein etwa genauso großer Berg an unerledigten Fällen (43.000). „Der geringere Eingang verschafft uns bestenfalls Zeit, einmal Luft zu holen“, sagte Howe.
Justizsenator Heilmann sieht die Justiz dennoch auf einem guten Weg. Zwischen Januar und Juni sind beim Sozialgericht insgesamt rund 13.500 Klagen eingegangen. Im Vorjahr waren es zur Jahresmitte noch etwa 14.700 gewesen. Allein im Juni sei die Zahl der Hartz-IV-Verfahren im Vergleich zum Vorjahresmonat von 2587 auf 2040 zurückgegangen.
Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide aus Jobcentern
Einen so bemerkbaren Rückgang über Monate hinweg habe es noch nie gegeben, so die Justizverwaltung. Sie wertet dies als erstes Ergebnis der Maßnahmen zur Reduzierung von Hartz-IV-Verfahren. Diese wurden zwischen den Sozialgerichten, der Agentur für Arbeit und der Justizverwaltung erarbeitet. So sollten etwa Bescheide klarer formuliert werden.
„In der Sozialgerichtsbarkeit haben wir gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit ein Projekt zur Reduzierung der Rechtsstreitigkeiten im Bereich der sogenannten Hartz-IV-Verfahren ins Leben gerufen, wodurch die Eingangszahlen im ersten Halbjahr 2013 bereits deutlich gesenkt wurden“, sagte Heilmann. „Auch überlegen wir uns, wie wir die Möglichkeiten der IT künftig besser einsetzen können, um noch effektiver zu werden.“
Ein Großteil der Klagen beim Sozialgericht wendet sich gegen Hartz-IV-Bescheide aus den Jobcentern. Die Juristen beklagen dabei die unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Jobcentern und unklare Rechtsvorschriften im Sozialgesetzbuch.
Scharfe Einschnitte beim mittleren Justizdienst
Deswegen hat Heilmann zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit ein Projekt zur Reduzierung der Hartz-IV-Verfahren ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Anzahl der Klagen um 25 Prozent zu senken. „Das ist noch nicht in Sicht“, sagte der Sprecher des Sozialgerichts, Marcus Howe.
Innerhalb der Justiz gibt es dagegen starke Vorbehalte gegen die Pläne des Justizsenators, weiter Personal abzubauen. Während bei Richtern, Staatsanwälten und Gerichtsvollziehern nicht abgebaut wird, sehen die Pläne der Senatsjustizverwaltung scharfe Einschnitte beim mittleren Justizdienst vor: bei Serviceeinheiten in den Geschäftsstellen der Richter und Staatsanwälte, bei Justizwachtmeistern, die für Sicherheit im Gericht sorgen, und im Justizvollzugsdienst.
Die Justiz will effizienter werden
Der Senat hatte sich dazu verpflichtet, in den Hauptverwaltungen jeweils 3,1 Prozent an Personal einzusparen, um im öffentlichen Dienst auf eine Stellenzahl von 100.000 zu kommen. Bei der Justiz entspricht das einer Einsparung in Höhe von 773 Stellen. „Wie alle anderen Verwaltungen bemühen wir uns nach Kräften, die vom Senat beschlossenen Einsparvorgaben zu erfüllen“, sagte Heilmann.
„Gleichzeitig bleiben die Laufzeiten bei Gericht und die Arbeitsbelastung in der gesamten Justiz eine Herausforderung.“ Die Justiz optimiere in über 30 Projekten die Geschäftsvorgänge in der Justiz. „Beim Justizvollzug konnten wir durch Behördenfusionen zum Beispiel schon Personal einsparen – ohne die Sicherheitsstandards und die Qualität der Behandlung der Gefangenen runterzufahren“, so Heilmann.





