Der tödliche Schuss eines Polizisten auf einen psychisch kranken Mann im Neptunbrunnen nahe dem Berliner Alexanderplatz war aus Sicht der Staatsanwaltschaft gerechtfertigte Notwehr. Mit dieser Begründung hat die Behörde ihre Ermittlungen gegen den Beamten eingestellt, wie ihr Sprecher Martin Steltner mitteilte.
Der Polizist war Ende Juni zu dem Mann, Manuel F., in die große Brunnenwanne gestiegen, nachdem sich der nackte F. mit einem Messer selbst verletzt hatte. Der 31-Jährige ging mit dem Messer aber nun auf ihn los, woraufhin der Beamte schließlich zur Pistole griff. Manuel F. erlitt einen Lungendurchschuss und starb.
Rund vier Wochen nach dem tödlichen Schuss auf F. stand fest, dass der Mann nicht nur exzessiv Cannabis rauchte, sondern auch Amphetamine nahm. Das ergab das toxikologische Gutachten laut Staatsanwaltschaft. Spuren von synthetischen Aufputschmitteln waren im Blut des Toten festgestellt worden. Die psychischen Auffälligkeiten des 31-Jährigen könnten mit längerem Missbrauch der Mittel zusammengehangen haben.
dpa/sh



