Berlin und viele andere Länder verwenden die für den sozialen Wohnungsbau vorgesehenen Bundeszuschüsse nicht zweckgerecht. Neben der Bundeshauptstadt werde das Geld vor allem auch in Bremen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen kaum für den Neubau von geförderten Sozialwohnungen eingesetzt, rügte Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) am Dienstag. Zugleich appellierte er an die Länder, die Mittel vom Bund sachgerecht einzusetzen.
Zur Erinnerung: Seit der Föderalismusreform 2007 sind die 16 Bundesländer für den Wohnungsbau zuständig und bekommen seitdem zusammen jährlich 518 Millionen Euro für den Sozialen Wohnungsbau.
Diese Förderung ist zwar bis 2014 befristet, soll aber, so versicherte Ramsauer, bis 2019 weiter gezahlt werden. „Angesichts der Verknappung von Wohnraum appelliere ich an die Länder, die Mittel künftig nicht mehr zur Abfinanzierung von Altlasten aus dem Wohnungsbau früherer Jahre einzusetzen“, sagte Ramsauer weiter.
Zwar gebe es „vorbildliche Länder wie Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern“, die die Mittel auch tatsächlich für den Neubau einsetzten. Mehr als die Hälfte der Länder schaffe mit dem Geld aber keine neuen Wohnungen.
Senator Müller gelobt jedoch Besserung
Berlins Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) räumte am Dienstag ein, dass Berlin die Mittel bislang noch „nicht für den aktiven Wohnungsbau einsetze“. Allerdings könne man auch nicht von Zweckentfremdung sprechen, so Müller weiter. „Mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundesfinanzministeriums werden die 32 Millionen Euro Kompensationsmittel, die jährlich an Berlin gehen, für die Altverpflichtungen aus den früheren Wohnungsbauprogrammen eingesetzt.“
Müller gelobte jedoch Besserung. In den laufenden Haushaltsberatungen werde über die Bundesmittel beraten, die künftig in einen Wohnungsbauförderfonds fließen, der zudem mit Landesmitteln verdoppelt werden soll. Darauf hatten sich die Koalitionspartner SPD und CDU geeinigt.
Fünf Jahre lang sollen so jährlich 64 Millionen Euro bereitstehen, insgesamt kommen so 320 Millionen Euro zusammen. Das Geld können städtische und private Bauherren über die landeseigene Förderbank IBB beantragen. Voraussetzung: Der Bauherr muss einen Teil der Wohnungen zu günstigen Quadratmeterpreisen vermieten, zudem wird ein Teil der Wohnungen mit Belegungsbindungen versehen. Auch Familienbaudarlehen für den Erwerb von Eigentum können aus dem Fonds finanziert werden.
Kritik des Bundes an den Ländern berechtigt
Nach Ansicht des Berliner Mietervereins ist die Kritik des Bundes an den Ländern berechtigt. Berlin habe seit 2007 die jährlichen 32 Millionen Euro zwar rechtlich korrekt, aber politisch nicht sinnvoll eingesetzt, so Reiner Wild, Chef des Berliner Mietervereins (BMV).
Der Mieterverein fordert den Berliner Senat auf, sich mit dem Bund für eine rechtlich abgesicherte Zweckbindung der Kompensationsmittel für den Bau und die Erneuerung von sozialen Mietwohnungen einzusetzen.
Berlin sollte nach Meinung des BMV zudem Geld vom Bund nicht nur durch eigene Fördermittel ergänzen, sondern ein umfassenderes Förderprogramm beschließen. „Wir sind in Sorge, dass mit den für 2014 anvisierten 64 Millionen Fördermittel jährlich keine hinreichenden Mietpreis- und Belegungsbindungen gesichert werden können“, sagte Wild. Der BMV hält in den nächsten fünf Jahren 2000 neue Sozialwohnungen mit Einstiegsmieten um 5,50 Euro netto kalt für erforderlich.
Kritik am Förderabbau
Kritik an der Praxis der Länder übte auch Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt AWO. „Damit wird vielen Menschen die Chance auf eine bezahlbares Zuhause genommen“, kritisierte er. Die starke Reduzierung der öffentlich geförderten Wohnungsbestände trage zu einer Verschärfung auf dem Wohnungsmarkt bei. Wenn Bindungen auslaufen, könne für diese Wohnungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Mietspiegel bis zu 20 Prozent mehr Kaltmiete verlangt werden.
Um alle einkommensschwachen Haushalte in Berlin angesichts der seit Jahren stark steigenden Mieten mit preisgünstigen Wohnungen zu versorgen, wären laut dem Pestel-Institut in Hannover rund 640.000 Sozialwohnungen nötig. Tatsächlich zur Verfügung stehen jedoch nur rund 200.000 Wohnungen mit entsprechender Belegungsbindung. Durch das Ende der Förderung werde die Zahl der Sozialwohnungen zudem weiter sinken.