Lachend verließ Roman M. am Freitag das Kriminalgericht Moabit. Er ist ein freier Mann und erhält zudem noch eine Entschädigung. Nach Medienberichten hat der 50-Jährige Anspruch auf mehrere zehntausend Euro. Allein für inmateriellen Schaden stehen Roman M. 25 Euro pro Hafttag zu, berichtet der RBB. Hinzu komme eine Entschädigung für entgangenes Einkommen.
Roman M. war 1997 wegen versuchten Mordes sowie Totschlags seiner Ehefrau verurteilt worden. Kurz vor seiner Haftentlassung war es der Berliner Staatsanwaltschaft 2009 gelungen, nachträglich Sicherungsverwahrung anzuordnen. Die wurde damals damit begründet, dass Roman M. immer wieder rückfällig geworden sei.
1986 wurde er von einem DDR-Gericht wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt: Er hatte einem Kollegen einen Schürhaken in den Bauch gerammt. 1997 erfolgte eine Verurteilung wegen Totschlags zu acht Jahren. Roman M., der aus der ersten Haft vorzeitig entlassen wurde, hatte seine Frau erwürgt. Im Gefängnis kam es zu Übergriffen auf Mitgefangene. Gutachter hatten ihn für gefährlich erachtet.
Doch die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung wurde durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Roman M. kam nach zwei Jahren Sicherungsverwahrung 2011 frei. Er soll sich seitdem nichts zu schulden kommen lassen haben und bei einem Umzugsunternehmen arbeiten.
„Es gibt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für diesen Fall keine rechtliche Grundlage mehr für einen weiteren Verbleib in der Sicherungsverwahrung“, sagte Justizsprecher Tobias Kaehne im Jahr 2011. Zwar sei eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung immer noch möglich. Kriterien dafür seien nach dem Urteil der Karlsruher Richter „eine hochgradige Gefährdung und eine psychische Störung mit Krankheitswert“. Beides sei bei M. jedoch nicht gegeben gewesen.
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