Der Senat prüft, ob in Berlin eine Pflicht für Hundekot-Beutel eingeführt werden kann. Die Hundesteuer soll für Kontrolleure eingesetzt werden. Und das Häufchen auf der Straße könnte teuer werden.
Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt prüft zurzeit das Straßenreinigungsgesetz auf eine Erweiterung um die Gassibeutel-Pflicht für Hundehalter. „Wir denken darüber nach, eine Mitführpflicht von Hundekotbeuteln einzuführen. Außerdem könnten Bußgelder im Gesetz festgehalten werden“, sagte Sprecherin Daniela Augenstein. Die Höhe der Bußgelder sei jedoch noch nicht klar.
Joschka Langenbrinck, Abgeordneter der SPD, befürwortet eine Gassibeutel-Pflicht. „In anderen Großstädten wie New York findet man fast gar keine Hundehaufen mehr. Dort muss ein Hundebesitzer eine Strafe von 1000 Dollar zahlen, wenn er erwischt wird“, sagt Langenbrinck.
Der Politiker stellt sich 50 Euro als Strafe vor, wenn der Hundebesitzer beim Gassi gehen keinen Beutel dabeihat. 150 Euro sollen gezahlt werden, wenn zusätzlich auch der Hundehaufen nicht entfernt wird.
Hundesteuer soll für Kontrolleure eingesetzt werden
Wichtig sei, so Langenbrinck, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf das Thema sensibilisiert würden. Des Weiteren sollten die zehn Millionen Euro, die jährlich durch die Hundesteuer eingenommen werden, an die einzelnen Bezirke verteilt werden. Mit dem Geld könnten dann mehr Kontrolleure eingestellt und kostenlose Beutelspender aufgestellt werden.
Bislang droht Hundehaltern in Berlin laut Katalog der Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro, wenn sie die Hinterlassenschaft ihres Hundes nicht entsorgen. Viele Herrchen schreckt die Strafe allerdings nicht ab, zumal kaum Kontrollen durch das Ordnungsamt stattfinden. Oft kommen Hundebesitzer auch nur mit einer Verwarnung davon, da sich die Beweispflicht als schwierig gestaltet.
kbz