Ab August

Berliner Hartz-IV-Empfänger erhalten höhere Zuschüsse

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Foto: Jens Büttner / dpa

Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger in Berlin bekommen vom 1. August an höhere Miet- und Heizkostenzuschüsse. Das hat der rot-schwarze Senat beschlossen.

Die meisten Berliner Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger bekommen vom 1. August 2013 an höhere Miet- und Heizkostenzuschüsse. Der rot-schwarze Senat beschloss am Dienstag eine Anpassung der sogenannten Wohnaufwendungenverordnung (WAV).

So werden jährlich die Zuschüsse für die Miet- und Heizkosten der Leistungsempfänger an den jüngsten Berliner Mietspiegel und den bundesweiten Heizkostenspiegel angeglichen.

Danach steigen die monatlichen Zuschüsse im Schnitt zwischen 21 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und 26 Euro für eine fünfköpfige Familie. Ein Vier-Personen-Haushalt erhält dagegen im Schnitt nur vier Euro mehr.

Das liegt laut Sozialsenator Mario Czaja (CDU) daran, dass die Kaltmieten für Drei- und Vier-Zimmer-Wohnungen im neuen Mietspiegel weniger gestiegen sind als für kleinere Wohnungen. Dort musste weniger angepasst werden. Für die höheren Zuschüsse muss das Land rund fünf Millionen Euro mehr aufbringen.

Heizkosten-Zuschüsse variieren nach Wohnungsgröße und Heizart

Aus Sicht von Czaja hat sich die neue Verordnung mit dem Bruttowarmmieten-Konzept bewährt. Die positive Gesamteinschätzung gilt für den Senator auch nach dem Urteil des Landessozialgerichts vom April. Dieses hatte die Wohnkostenverordnung für unwirksam erklärt.

Die Richter hatten dem Land „Verschwendungsgrenzwerte“ bei den Heizkosten vorgeworfen. Die Grenzwerte seien regelmäßig zu hoch angesetzt worden.

Czaja sagte dazu, das sei ein Urteil einer Kammer, das er nicht für richtungsweisend halte. Das Verfahren sei jetzt vor dem Bundessozialgericht anhängig. Es gebe aber noch keinen Termin für eine Verhandlung. Der Senat sei selbst sehr an einem höchstrichterlichen Urteil interessiert, weil Berlin 2012 das erste Bundesland gewesen sei, das die neuste Sozialrechtsprechung in seiner neuen Verordnung umgesetzt habe.

In dem einen Jahr habe sich die Zahl der Fälle, in denen eine Kostensenkung wegen zu hoher Miet- oder Heizkosten geprüft werde, halbiert – von 23.500 auf 12.000. Die Zahl der tatsächlich veranlassten Zwangsumzüge wegen zu hoher Wohnkosten sei deutlich von 1229 auf 350 im vergangenen Zeitraum von Mai 2012 bis April 2013 gesunken. Alle Härtefälle hätten weiterhin Bestand.

Die Heizkosten-Zuschüsse variieren nach Wohnungsgröße und Heizart. Insgesamt steigen die Zuschüsse zur Bruttowarmmiete für eine Person um 21 Euro auf dann künftig 415 Euro. Zwei Personen erhalten von August an 498 Euro (vorher 472,50 Euro), drei Personen bekommen 591 Euro (578), vier Personen 669 Euro (665) und fünf Personen 792 Euro (766).

( dpa )