Wegen dreifachen Mordes mit K.-o.-Tropfen hat das Berliner Landgericht einen Lehrer-Referendar zu lebenslanger Haft verurteilt. In seinem Urteil sah es das Gericht am Freitag als erwiesen an, dass der 38-Jährige drei Männer aus der Berliner Homosexuellen-Szene mit einer Überdosis Liquid Ecstasy vergiftet hatte. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Der frühere Rettungssanitäter Dirk P. hatte die auch als K.-o.-Tropfen bekannte Droge seinen Opfern heimlich in Getränke gemischt. Bei den Taten vom April und Mai 2012 hatte der Referendar Kreditkarten und knapp 500 Euro erbeutet. Zwei Homosexuelle wurden in ihren Wohnungen vergiftet. Ein 32-Jähriger wurde in einer Schwulenbar tot aufgefunden.
Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. „Es war das Werk, eines kaltblütigen, bösen Menschen“, der sich schlicht habe bereichern wollen, hatte die Staatsanwältin im Plädoyer betont. Aus ihrer Sicht war es für Dirk P. „ein erhebendes Gefühl, seine Opfer sterben zu sehen“.
Die Lust am „Gefühl der totalen Macht über andere“
„Eine nachvollziehbare Erklärung für die entsetzliche Tat konnten wir nicht finden“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Schuster. Das Gericht sprach in der Urteilsbegründung von Habgier und Heimtücke. Dem ausgebildeten Sanitäter sei die tödliche Wirkung seiner Dosierung bekanntgewesen. „Der 38-Jährige wollte sich bereichern, sonst hätte er die Taten nicht begangen“, sagte Schuster. Als weiteren Aspekt der Motivlage nannte das Gericht die Lust, „das Gefühl der totalen Macht über andere zu verspüren und sich daran zu ergötzen“.
Die mehr als eine Stunde dauernde Urteilsbegründung verfolgte der 38-Jährige in seiner Anklagebox mit ernster und nahezu regloser Mine. Das Gericht äußerte sich überzeugt, dass der gebürtige Saarländer „seine wahren Beweggründe nicht offenbart hat oder es nicht konnte“. Er habe junge, erfolgreiche Männer aus dem Leben gerissen, die keinerlei Anlass zu den Taten gegeben hätten.
Das Gericht bescheinigte dem Referendar eine volle Schuldfähigkeit. Über seinen Anwalt hatte der 38-Jährige erklärt, „er sei selbst fassungslos und bedauere die Taten zutiefst“. Zu Prozessbeginn im Februar hatte er sich auf ein Unglück beim Sex berufen. Ihm sei es um den Rausch gegangen, hatte der homosexuelle Mann ausgesagt.
Die Droge hatte der Sohn eines Technischen Zeichners und einer Krankenschwester für etwa 68 Euro im Internet bestellt. „Erschreckend ist, dass man damit bis zu hundert Menschen hätte töten können“, sagte Richter Schuster bestürzt. In geringer Dosis wirkt der Stoff berauschend.
dpa/sei





