Der Antrag ist eher ungewöhnlich. Auch die Verteidiger des 38-jährigen Dirk P. plädierten am Dienstag in Berlin dafür, ihren Mandanten wegen Mordes aus Heimtücke und Habgier zu verurteilen.
Dirk P. hatte seinem eigenen Geständnis zufolge im Frühjahr 2012 innerhalb von drei Wochen drei Männer aus der Berliner Homosexuellenszene mit Liquid Ecstasy (auch K.o.-Tropfen genannt) vergiftet. Zwei starben in ihrer Wohnung, wo sie sich nach Internet-Chats mit ihrem späteren Mörder getroffen hatten. Ein dritter starb in einer Szene-Bar in Friedrichshain.
Bei zwei weiteren Männern war der gelernte Krankenpfleger, der später ein Lehramts-Studium absolvierte, mit seinem Vorhaben nur knapp gescheitert. Nachdem seine Opfer besinnungslos waren, soll der Angeklagte ihnen Kleidung, Kreditkarten, Handys und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den größten Teil ihres Bargeldes weggenommen haben.
Einen konkreten Strafantrag stellte Verteidiger Jörg Geimecke vor einem Moabiter Schwurgericht aber nicht. Der Anwalt hielt es nach wie vor für ungeklärt, was die „Triebfeder der Taten“ gewesen sei. Sein Mandant, so Geimecke, sei selbst fassungslos und ohne Erklärung. „Er bedauert das alles zutiefst und wird für seine Taten einstehen.“
Dirk P. sei aber nach wie vor „der festen Überzeugung, dass er nicht bewusst töten wollte“, sagte der Verteidiger. Ihm sei jedoch gleichzeitig bewusst, dass er sich nicht genügend über die hochgradige Gefährlichkeit der Droge Liquid Ecstasy informiert habe.
Das Gift in Getränke gemischt
Dirk P. hatte die Taten zuvor als vermeintliche Unfälle beschrieben. Ihm sei es um den Rausch beim Sex gegangen. Er selber habe angeblich ebenfalls Liquid Ecstasy zu sich genommen, „um die aphrodisierende Wirkung zu genießen“. Der Rauschzustand habe ihm geholfen, beim Sex mit anderen Männern sein schlechtes Gewissen auszublenden – weil er ja parallel auch eine feste Beziehung zu einem anderen Mann gepflegt habe.
Dass er seinen Opfern das Liquid Ecstasy heimlich verabreichte, gab der Angeklagte zu. Er mischte die Droge in Getränke, um den seifigen Geschmack zu überdecken, und bot diese anschließend den arglosen Männern an.
Gekauft hatte er sich die Drogen über das Internet, sie waren Bestandteil eines Reinigungsmittels. Der Anklage zufolge hatte Dirk P. vor dem Kauf eine Erklärung unterschrieben, in der er auch über die Wirkungsweise des Giftes belehrt wurde.
Staatsanwältin Angela Luther hatte am vergangenen Freitag für Dirk P. eine lebenslange Haftstrafe gefordert, verbunden mit der Einschätzung der besonderen Schwere der Schuld – die eine Entlassung aus der Haft nach schon 15 Jahren verhindern würde. „Es war das Werk eines kaltblütigen, bösen Menschen, der sich schlicht bereichern wollte“, erklärte Luther. Dem Angeklagten sei es nicht nur um die Beute gegangen. „Es war für ihn auch ein erhebendes Gefühl, seine Opfer sterben zu sehen.“
Dirk P. war 2006 mit seinem Lebensgefährten aus Süddeutschland nach Berlin gezogen und hatte mit Hilfe eines gefälschten Abiturzeugnisses sein Studium aufgenommen. Gelebt hatte er von der Erbschaft einer Großmutter, die nach Meinung von Staatsanwältin Luther im Jahr 2006 unter „seltsamen Umständen“ ums Leben gekommen sei.
Das Urteil wird am Freitag erwartet.



