Im Prozess um den Tod von drei Männern durch eine Vergiftung mit K.-o.-Tropfen hat die Verteidigung am Dienstag eine Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke und Habgier gefordert. Einen konkreten Strafantrag stellte Anwalt Jörg Geimecke in seinem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht aber nicht. Aus Sicht der Verteidigung konnte die innere Triebfeder der Taten nicht geklärt werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Das Gericht solle wegen der Verwerflichkeit der Tat auch die besondere Schwere der Schuld feststellen. „Es war das Werk, eines kaltblütigen, bösen Menschen“, der sich schlicht habe bereichern wollen, erklärte Anklägerin Angela Luther. Bei den Taten hatte der Referendar Kreditkarten und weniger als 500 Euro erbeutet.
Aus Mordlust getötet
Nach dem Plädoyer der Staatsanwältin war es für den früheren Rettungssanitäter „ein erhebendes Gefühl, seine Opfer sterben zu sehen“. Anwalt Geimecke betonte indessen, der 38-Jährige sei selbst fassungslos und ohne Erklärung. „Er bedaure zutiefst und werde für seine Taten einstehen“.
Der gebürtige Saarländer selbst sei „der festen Überzeugung, dass er nicht bewusst töten wollte“, sagte der Verteidiger. Aber er wisse, dass er sich nicht genügend über die hochgradige Gefährlichkeit der Droge informiert habe. Der 38-Jährige hatte zu Prozessbeginn von einem Unglück gesprochen. Ihm sei es um den Rausch beim Sex gegangen. Die Droge hatte er heimlich verabreicht.
Bei den Taten im Jahr 2012 starben zwei Homosexuelle in ihren Wohnungen durch Vergiftungen mit Liquid Ecstasy – bekannt auch als K.-o.-Tropfen. Ein 32-Jähriger starb in einer Szene-Bar im Stadtteil Friedrichshain. Zwei weitere Männer überlebten einen Mordanschlag.
Das Urteil wird am kommenden Freitag erwartet.
dpa/mim



