Hasso Lieber, der Vorsitzende des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richter, hat viele Jahre Einführungsseminare für Schöffen abgehalten. Dabei habe er den angehenden Laienrichtern vor allem eines eingeschärft, sagte der ehemalige Berliner Justizstaatssekretär am Montag: zu laufenden Verfahren keine Erklärungen in der Öffentlichkeit, keine Gespräche mit Journalisten und keine „dummen Bemerkungen“ in der Kantine.

Für die dritte Empfehlung gebe es einen konkreten Anlass, erklärte Lieber. Beim Mittagessen habe vor Jahren ein Schöffe in Moabit einem ihm bekannten Anwalt erzählt, er säße gerade in einem Drogenprozess, in dem man dem Angeklagten den Dealer auf zehn Meter Entfernung ansehe. Eine Verteidigerin erfuhr davon, und unmittelbar nach der Mittagspause sei der Schöffe wegen Befangenheit abgelöst worden.

Das Gleiche passierte jetzt Siegfried K., bis diesen Montag Schöffe in der Verhandlung um den Fall Jonny K. Die Entscheidung, den Schöffen auszutauschen und den Prozess neu zu beginnen, war am Montag das Gesprächsthema. Auffällig wurde dabei, dass für etliche Justizvertreter und Politiker nicht das am Montag in der „BZ“ veröffentlichte Interview des geschassten Schöffen im Vordergrund stand, sondern der Vorfall, der den 58-Jährigen erst in die Schlagzeilen brachte: seine allzu deutlichen Unmutsäußerungen über mehrere von plötzlichen Gedächtnislücken heimgesuchte Zeugen am vergangenen Donnerstag.

Für den Verbandsvorsitzenden Hasso Lieber ist daher auch nicht die Frage nach der Befangenheit des Schöffen das zentrale Thema dieses Falles, sondern der generelle Umgang der Gerichte mit tatsächlich oder vermeintlich aussageunwilligen Zeugen. Zu dem konkreten Fall könne er nichts sagen, er sei nicht dabei gewesen, betonte Lieber. „Aber grundsätzlich sollten in einer solchen Situation vielleicht auch mal die Berufsrichter gegenüber solchen Zeugen etwas deutlicher werden, bevor ein Schöffe glaubt, das übernehmen zu müssen“, sagte der 67-Jährige.

„Beugehaft wirkt Wunder“

Ausdrücklich verwies er dabei auf zahlreiche Möglichkeit der Gerichte, urplötzlich auftretenden Gedächtnisverlusten von Zeugen entgegenzuwirken – bis hin zur Anordnung der Beugehaft. „Schon ein paar Stunden können da enorme Wirkung zeigen“, sagte Lieber, der selbst viele Jahre Vorsitzender einer großen Strafkammer war. Natürlich gehe das nur bei konkreten Hinweisen, dass Zeugen etwas verschweigen würden, stellte er allerdings klar.

Auch für Peter Trapp (CDU), den Vorsitzenden des Innenausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus, sind die Ursachen für den Eklat um Siegried K. das eigentliche Problem. Zu Verfahrensfragen in der Justiz wollte sich der Innenexperte nicht äußern, hatte aber einen pragmatischen Vorschlag, um Probleme mit bestimmten Zeugen in den Griff zu bekommen. „Bei schwierigen Verfahren sollten Zeugen schon während der polizeilichen Ermittlungen ihre Aussagen vor Untersuchungsrichtern machen“, sagte Trapp. Für die Urteilsfindung in einem Strafprozess ist entscheidend, was Zeugen in der Verhandlung sagen, frühere Aussagen vor der Polizei sind bei Widersprüchen zumeist von minderem Wert. „Werden auch frühere Aussagen von einem Richter aufgenommen, haben sie deutlich mehr Gewicht“, begründete Trapp seinen Vorschlag.

Vorsichtiger äußerten sich am Montag Stefan Finkel, der Berliner Landesvorsitzende des Deutschen Richterbundes, und Bendikt Lux, Rechtsexperte der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Vereinzelte Forderungen, den Eklat zum Thema im Ausschuss zu machen, erteilte Lux eine Absage. Man tue gut daran, die Unabhängigkeit der Gerichte zu akzeptieren, betonte der Grünen-Politiker. „Das Gericht ist mit der Ablösung des Schöffen und einem Neubeginn der Hauptverhandlung auf Nummer sicher gegangen. Für mich ist das eine saubere Lösung, auch wenn die Verzögerung die Situation für die Hinterbliebenen des Opfers leider nochmals erschwert“, sagte Lux.

Auch er kritisierte allerdings deutlich, dass in dem Verfahren nicht von Beginn an ein Ersatzschöffe nominiert wurde. Es lasse sich schließlich kaum vorhersagen, wie lange ein solcher Prozess wirklich dauert, sagte Lux. Auch Stefan Finkel vom Richterbund, selbst Vorsitzender Richter, wollte die Entscheidung eines Kollegen nicht kommentieren. „Angesichts dieses Zwischenfalls sollte man allerdings prüfen, ob angehende Schöffen noch intensiver für Probleme ihres künftigen Amtes sensibilisiert werden müssen“, sagte Finkel. Schöffen dürften sich ebenso wie Richter zwar zu laufenden Verfahren äußern, für beide gelte allerdings ein sogenanntes Mäßigungsgebot. Möglicherweise müsse man Laienrichtern noch genauer vermitteln, was darunter zu verstehen ist, sagte Stefan Finkel.

Zum Glück, so Finkel, gebe es Ablösungen von Schöffen wegen Befangenheit in Berlin äußerst selten. Ein solcher Fall sorgte vor Jahren für Wirbel. Ein gerade berufener Schöffe kündigte in einem Zeitungsinterview an, künftig für „knallharte Urteile“ sorgen zu wollen. Seine Schöffenlaufbahn endete daraufhin, noch bevor sie begonnen hatte.