Immer wenn am Berliner Landgericht Moabit mehrere Mannschaftswagen der Polizei auffahren, wissen kundige Besucher und Anwohner, dass mal wieder ein ganz besonderer Prozess stattfindet. Am Montagvormittag bezogen gleich sechs „Wannen“ Positionen vor dem Gebäude an der Turmstraße. Hinweise auf einen möglicherweise nötigen Einsatz der Polizei gab es nicht, die massive Präsenz erfolgte eher nach dem Motto „sicher ist sicher“.

Denn das Polizeiaufgebot galt dem Prozessauftakt im Fall Jonny K., einem in vielerlei Hinsicht ganz besonderem Verfahren. Sieben Monate nach der Tat müssen sich jetzt sechs junge Männer verantworten, die den 20-Jährigen in unterschiedlicher Tatbeteiligung im Oktober 2012 am Alexanderplatz zu Tode geprügelt haben sollen.

Vier Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vor, zwei weiteren gefährliche Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei.

Alle Angeklagten ließen Erklärungen verlesen

Bereits am ersten Verhandlungstag äußerten sich alle sechs Männer in von ihren Verteidigern verlesenen Erklärungen zu den Vorwürfen. Die Einlassungen machten allerdings deutlich, dass das Gericht noch viel Arbeit vor sich hat, bis feststeht, wer in welcher Weise an dem unfassbar brutalen Verbrechen beteiligt war.

Denn alle sechs am Montag verlesenen Erklärungen waren in einem Punkt identisch: Jeder der Angeklagten hat irgendwann und irgendwie mal zugeschlagen oder auch getreten an jenem 14. Oktober 2012.

Aber niemand will es gewesen sein, der Jonny K. die tödlichen Verletzungen beibrachte. Dafür aber will jeder der Männer einen anderen Mitangeklagten gesehen haben, der auf das Opfer eingeschlagen und getreten haben soll. Schon am ersten Verhandlungstag entstand so ein dichtes Knäuel aus unterschiedlichen Aussagen und wechselseitigen Schuldzuweisungen, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens entwirrt werden muss.

Öffentliches Interesse an dem Fall ungebrochen

Das öffentliche Interesse an dem Fall ist seit sieben Monaten ungebrochen. Das gilt auch für den Prozessauftakt. Bereits eine Stunde vor Beginn der Hauptverhandlung hatte sich eine Schlange vor dem Eingang für die Zuhörer gebildet. Freunde des Opfers waren ebenso darunter wie Angehörige und Bekannte der Angeklagten.

Zwischen beiden Gruppen blieb es ruhig, hier wie dort herrschte beklommenes Schweigen. Fassungslosigkeit über das Geschehene gibt es, wie im Saal deutlich wurde, auch in den Familien der mutmaßlichen Täter.

Im Gebäude, auf dem Flur vor dem großen Schwurgerichtssaal 500, hatte sich frühzeitig ein großes Medienaufgebot eingefunden. Zwei Dutzend Kamerateams von in- und ausländischen Sendern, etwa ebenso viele Fotografen und knapp 50 Berichterstatter warteten auf den Beginn des Prozesses. Die Zeit bis dahin vertrieben sie sich damit, Bilder und Stimmen einzufangen. Eine Gruppe Journalisten umstand den Sprecher der Strafgerichte, eine zweite belagerte dessen Kollegen von der Staatsanwaltschaft, auch die Verteidiger wurden interviewt.

Durchdringende Blicke von Schwester Tina K.

Dann, um zwei Minuten vor 9 Uhr, wurden die Anwälte und Justizsprecher schlagartig uninteressant. Der gesamte Pulk der Medienvertreter stürzte Richtung Freitreppe, denn Tina K, die Schwester des Opfers erschien. Eisern schweigend ließ die 28-Jährige das Blitzlichtgewitter hinter sich und betrat durch ein Spalier von Kameras und Mikrofonen den Saal.

Diesen Weg will sie, so hatte sie es vorher angekündigt, an allen Verhandlungstagen bis zur Urteilsverkündung gehen. Die ganze Familie von Jonny K., Eltern und zwei Schwestern, sind im Prozess als Nebenkläger zugelassen, vertreten werden sie von den Anwälten Mirko Röder und Roland Weber.

Auch ein Freund von Jonny K., der die Gewaltorgie am Alexanderplatz mit mehreren Brüchen und anderen schweren Verletzungen überlebte, lässt sich als Nebenkläger von einer Anwältin vertreten. Aber nur Tina K. erschien zum Prozessauftakt selbst.

Keiner der Angeklagten konnte den Blicken standhalten

Den Prozess verfolgte sie anschließend vom üblichen Platz der Nebenkläger in der Mitte des Saales aus. Drei Angeklagte saßen in ihrem Rücken, drei weitere ihr gegenüber. Doch keiner konnte ihr entgehen. Immer wenn ein Verteidiger für seinen Mandanten die vorbereitete Erklärung verlas, wandte sich Tina K. um und richteten ihre ebenso unergründlichen wie durchdringenden Blick auf den jeweiligen Angeklagten. Und das minutenlang.

Keiner der sechs Männer konnte diesem Blick standhalten, allesamt senkten sie die Köpfe und versuchten angestrengt, ihre Gesichter mit den Händen abzuschirmen. Ob Tina K. in den Gesichtern der mutmaßlichen Schläger Antworten suchte, lässt sich nicht sagen, gefunden haben dürfte sie keine.

Nur wenn in den Erklärungen die Rede davon war, wie sehr die Angeklagten das Geschehen bedauern und wie sehr es sie selbst belaste, wandte Tina K. ihren Blick ab und drehte sich demonstrativ um, als wolle sie das nicht hören. „Die Tat ist nicht zu entschuldigen“, war die einzige und sehr bestimmt vorgetragene Erklärung, die die 28-Jährige am Montag am Rande des Prozesses abgab.

Das noch lückenhafte Bild des Tatgeschehens vom frühen Morgen des 14. Oktober 2012, das die Erklärungen ergaben, deckte sich in weiten Teilen mit dem, was bereits bekannt geworden war. Alle Angeklagten waren zuvor auf einer Party in einem Lokal am Alexanderplatz gewesen und hatten nach eigenen Angaben viel getrunken.

Auf dem Weg zur U-Bahn begegneten sie der Gruppe um Jonny K. Onur U. (19), der erst vor wenigen Wochen aus der Türkei zurückgekehrt war, soll den Streit mit tödlichem Ausgang angezettelt haben, er bestritt dies am Montag. Bilal K. (24), ebenfalls lange flüchtig, soll massiv auf Jonny K. eingeschlagen und getreten haben, auch er wies diesen Vorwurf zurück, räumte nur einzelne Schläge ein.

Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren

„Die Obduktion hat mehrere tödliche Verletzungen bei dem Opfer ergeben, irgendwer muss sie ihm ja beigebracht haben“, sagte der Vorsitzende Helmut Schweckendiek. Der erfahrene Jurist leitet die 9. Jugendstrafkammer. Vor der findet der Prozess statt, weil drei der sechs Angeklagten unter 21 Jahre alt und damit Heranwachsende sind.

Den erwachsenen Angeklagten drohen bei einer Verurteilung Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren, den Heranwachsenden bis zu zehn Jahren. Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt, das Urteil soll am 20. Juni 2013 erfolgen.