In Berlin wird es keinen Volksentscheid über die S-Bahn geben. Der Verfassungsgerichtshof stoppte am Montag ein Volksbegehren, das mehr Züge und mehr Aufsichtspersonal bei dem angeschlagenen Unternehmen fordert.
Weil die S-Bahn auch in Brandenburg fährt, sei der Entwurf der Bürgerinitiative Berliner S-Bahn-Tisch für ein Berliner Landesgesetz unzulässig, entschied das Gericht. Die Initiatoren kündigten an, mit Kundgebungen und anderen Veranstaltungen weiter für eine bessere S-Bahn zu kämpfen.
„Wir sind enttäuscht, aber nicht am Boden zerstört“, sagte der Sprecher des S-Bahn-Tisches, Rouzbeh Taheri. Das Urteil sei zwar juristisch logisch, politisch aber absurd.
Der S-Bahn-Tisch hatte im Dezember 28.084 gültige Unterschriften eingereicht und damit die in der ersten Stufe des Volksbegehrens nötigen 20.000 deutlich überschritten. In einer zweiten Stufe wären etwa 173.000 Unterstützer nötig gewesen, um einen Volksentscheid zu erreichen.
Teilbetrieb der Ringbahn von 2017 an ausgeschrieben
Für Linkspartei-Landeschef Klaus Lederer sind die Unterschriften ein Zeichen, dass viele Berliner nichts vom Senatskurs halten, einen Teil des Betriebs neu zu vergeben. „Berlin muss die S-Bahn in die eigene Hand nehmen und unter eigener Regie betreiben“, forderte er.
Der Senat hat hingegen den Betrieb auf der Ringbahn mit den Zubringerlinien aus Südosten von 2017 an ausgeschrieben. Auch die bisherige Betreiberin, die Bahn-Tochter S-Bahn Berlin GmbH, will sich bewerben.
Sie war 2009 in Folge von Technikproblemen, Wartungsmängeln und Missmanagement in eine jahrelange Krise gefahren. Mit dem Volksbegehren wollte die Bürgerinitiative per Gesetz erreichen, dass die Zahl der Züge deutlich steigt, Aufsichtspersonal auf jeden S-Bahnhof zurückkehrt und Schalter an jedem Umsteigebahnhof in Berlin zehn Stunden lang geöffnet sind.
Berlin könne aber nicht für Brandenburg mitentscheiden, hob das Gericht hervor. Die Initiatoren können ihr Volksbegehren auch nicht nachträglich ändern. Länderübergreifenden Volksbegehren gibt es nicht. „Wir sehen auf der Ebene des Volksbegehrens keine Möglichkeiten mehr“, sagte Initiator Taheri.