Der Rechtsstreit um ausbeuterische Arbeitsbedingungen in einem Diplomatenhaushalt ist beigelegt. Der Anwalt des saudi-arabischen Attachés und die Seite der klagenden Hausangestellten einigten sich vor dem Berliner Arbeitsgericht auf einen Vergleich.

Der Beklagte versprach, bis zum 22. April 35.000 Euro an die Klägerin zu zahlen. Die Seite der Hausangestellten kann ihr Einverständnis zu dem Vergleich zurückziehen, wenn das Geld nicht zum vereinbarten Datum auf ein Treuhandkonto überwiesen wird.

Damit endet ein mehrjähriger Rechtsstreit, der durch mehrere Instanzen führte. Die aus Indonesien stammende Hausangestellte warf ihrem ehemaligem Chef vor, unter sklavenähnlichen Bedingungen gearbeitet zu haben. Nach ihrer Darstellung hatte sie kaum Freizeit, musste auf dem blanken Boden schlafen, wurde geschlagen und erhielt nicht den versprochenen Lohn. Vor Gericht forderte sie zunächst 70.000 Euro.

Arbeitsgericht Berlin und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wiesen die Klage der Indonesierin jeweils mit Verweis auf die Immunität ab. Dieser Schutz vor Strafverfolgung machte es unmöglich, die Vorwürfe gegen den Diplomaten zu prüfen. Das Bundesarbeitsgericht kam mit einer erwarteten Grundsatzentscheidung über die Aufhebung der Immunität nicht mehr zum Zug, weil der Attaché zwischenzeitlich ausreiste und damit die Immunität auch rückwirkend verlor. Damit war das Arbeitsgericht nun wieder zuständig. Es schlug den Vergleich vor.

Anwalt erwartet Zahlung Saudi-Arabiens

Der Beklagte bestritt die Vorwürfe von Beginn an. Eine von Klägerseite im Rahmen des Vergleichs verlangte Entschuldigung lehnte der Anwalt ab, weil dies als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Dies wäre der Hausangestellten wichtig gewesen, sagte Paula Riedemann von der Beratungsstelle „Ban Ying“, die Frauen in ähnlichen Situationen unterstützt. Der Anwalt des Botschaftsmitarbeiters betonte, es gebe kein Schuldeingeständnis. Der Vergleich sei geschlossen worden, um ein langes Verfahren zu vermeiden. Der Anwalt geht davon aus, dass das Königreich Saudi-Arabien die Zahlung übernimmt.

Weder der Attaché noch die Indonesierin waren vor Gericht anwesend. Die Hausangestellte hatte vor ihrer Heimreise die Ansprüche an die Rechtswissenschaftlerin Heide Pfarr abgetreten.

Eigentlich ein Grundsatzurteil angestrebt

Unterstützt wurde das Verfahren vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Es strebte ein Grundsatzurteil über den Bestand der Immunität bei Menschenrechtsverletzungen an. Anwalt Klaus Bertelsmann betonte am Dienstag, dass dieser Charakter des Verfahrens zwischenzeitlich bedauerlicherweise verloren gegangen sei. Das Institut hofft in einem neuen Fall, die Immunität erneut auf den Prüfstand stellen zu können. Institutsmitarbeiterin Heike Rabe befürchtet, dass sich andernfalls Fälle wie der der indonesischen Hausangestellten wiederholen.

Aktenzeichen: 36Ca 3627/11

epd/dpa/sh