Das Land Berlin muss einer gestürzten Seniorin Schmerzensgeld bezahlen, weil sie auf einem Gehweg, der seit Jahren in schlechtem Zustand ist, hinfiel. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, dass die Stadt seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat und deshalb für den Sturz haftet.

Das Argument der Behörden, angesichts der tiefen Löcher hätte jeder Fußgänger die Stolpergefahr erkennen müssen, ließ der BGH nicht gelten. Es sei auch nicht nachgewiesen, dass die prekäre Finanzlage Berlins eine Reparatur unmöglich gemacht habe.

Die 1939 geborene Frau war im September 2009 gestürzt, weil sie in einem der Löcher hängen geblieben war. Sie erlitt schwere Verletzung im Gesicht sowie Prellungen, außerdem verstauchte sie sich das rechte Handgelenk.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 240/11)

dapd/dpa/sei