Wegen mutmaßlicher Verstrickungen in Geschäfte mit Schrottimmobilien ist am Mittwoch in Berlin-Schöneberg der 51 Jahre alte Notar Marcel E. verhaftet worden. Ihm werden bandenmäßiger und gewerbsmäßiger Betrug in 18 Fällen vorgeworfen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilten.

Marcel E. soll die „betrügerischen Anlagegeschäfte“ beurkundet haben. Zudem wurden vier Durchsuchungsbeschlüsse in der Hauptstadt und im Berliner Umland vollstreckt. Weitere Einzelheiten waren zunächst nicht bekannt.

Der Verkauf von minderwertigen Immobilien zu überhöhten Preisen an meist ahnungslose Kunden hatte in Berlin zu heftigen Debatten geführt. Bereits am 13. Juni waren neun Immobilienhändler vor dem Landgericht Berlin zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Richter sprachen sie schuldig, 2008 an zehn Ehepaare völlig überteuerte Immobilien vermittelt zu haben, um die Provisionen zu kassieren.

In den Fällen waren die ahnungslose Käufer vollkommen überrumpelt wurden. Sie wurden zum Notar gebracht und unterschrieben einen Kaufvertrag, ohne es zu wissen oder das Objekt gesehen zu haben. Ihnen waren auch Steuervorteile vorgegaukelt worden – für manchen Käufer seien die Zahlungsverpflichtungen existenzbedrohend gewesen. Die Praxis sei nicht auf Berlin beschränkt, so der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU). Auch in Bayern und Sachsen seien Probleme bekannt.

Heilmann will mit strengeren Richtlinien Käufer bundesweit besser vor dem Erwerb von überteuerten Schrottimmobilien schützen. Darauf hatte sich die Justizministerkonferenz geeinigt.

Wegen Vorwürfen, als Notar in den Vertrieb von Schrottimmobilien involviert gewesen zu sein, hatte Heilmann-Vorgänger Michael Braun sein Senatorenamt im Dezember nach nicht einmal 14 Tagen aufgegeben. Das Berliner Landgericht stellte nach Prüfung der Vorwürfe fest, Braun habe keine Straftaten begangen und nicht betrügerisch gehandelt.

Für die Notare in der Hauptstadt gilt inzwischen auch eine neue Richtlinie. Danach ist die Aufspaltung des Kaufvertrages in Angebot und Annahme verboten. Zuvor konnte der Käufer nicht mehr aussteigen, wenn er das Angebot unterschrieben hatte.

dpa/dapd/mim