Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) will unerfahrene Käufer bundesweit besser vor dem Erwerb von überteuerten Schrottimmobilien schützen. Er plädiere für eine verbindliche Frist von 14 Tagen – eine Art Bedenkzeit -, bevor ein Kaufvertrag unterschrieben wird, sagte der CDU-Politiker. „Wenn wir diese Frist sichern, haben wir das Problem weitestgehend eingedämmt.“ Heilmann will eine entsprechende Initiative bei der nächsten Konferenz der Justizminister einbringen. Die Länderkollegen sowie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) treffen sich am 13. und 14. Juni in Wiesbaden.

In Berlin waren Fälle bekanntgeworden, in denen ahnungslose Käufer durch Vertriebsorganisationen überrumpelt wurden. Sie wurden zum Notar gebracht und unterschrieben einen Kaufvertrag, ohne es zu wissen oder das Objekt gesehen zu haben. Ihnen waren auch Steuervorteile vorgegaukelt worden – für manchen Käufer seien die Zahlungsverpflichtungen existenzbedrohend gewesen. Die Praxis sei nicht auf Berlin beschränkt, so der Senator. Auch in Bayern und Sachsen seien Probleme bekannt.

Nach den Vorstellungen von Heilmann könnte der Notar, der den Kaufvertrag beurkundet, dem potenziellen Erwerber zwei Wochen vor dem Termin dafür eine schriftliche Bestätigung sowie einen Leitfaden mit Kriterien zum Immobilienkauf schicken. „Dann kann jeder in Ruhe überlegen und prüfen, ob er eigentlich kaufen will“, sagte Heilmann. Diese Frist sei immer wieder nicht eingehalten worden.

Ein einheitliches Merkblatt könnte per Rechtsverordnung festgelegt werden und sollte auch auf wirtschaftliche Risiken hinweisen, so der Senator. Zudem sollten die Schritte des Notars dokumentiert werden. Vor allem müsse schriftlich begründet werden, wenn Notare und Käufer die Zwei-Wochen-Frist nicht einhalten.

Berlin hat bereits eine Zehn-Punkte-Checkliste online gestellt, in der die wichtigsten Prüfkriterien vor dem Kauf einer nicht selbst genutzten Wohnung zusammengestellt sind.

Wegen Vorwürfen, als Notar in den Vertrieb von Schrottimmobilien involviert gewesen zu sein, hatte Heilmann-Vorgänger Michael Braun sein Senatorenamt im Dezember nach nicht mal 14 Tagen aufgegeben.

Das Berliner Landgericht stellte jetzt nach Prüfung der Vorwürfe fest, Braun habe keine Straftaten begangen und nicht betrügerisch gehandelt. Für die Notare in der Hauptstadt gilt inzwischen auch eine neue Richtlinie. Danach ist die Aufspaltung des Kaufvertrages in Angebot und Annahme verboten. Zuvor konnte der Käufer nicht mehr aussteigen, wenn er das Angebot unterschrieben hatte.

dpa/tj