Der Berliner Senat will an seinen Plänen zur Einführung einer Bettensteuer (City-Tax) für Touristen trotz des Leipziger Gerichtsurteils festhalten. „Wir haben jetzt Klarheit – die Einführung einer City-Tax ist möglich“, sagte Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Wie diese ausgestaltet werde, darüber müsse sich der rot-schwarze Senat „mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in den nächsten Wochen verständigen“, so Nußbaum.

Berlin hatte geplant, vom 1. Januar 2013 an Touristen zur Kasse zu bitten. Sie sollten pauschal fünf Prozent auf ihren Hotelpreis zahlen. Das hatte die SPD in den Koalitionsverhandlungen gegen den Widerstand der CDU durchgesetzt. Die SPD will so die Einnahmen des hoch verschuldeten Landes verbessern. Nußbaum verspricht sich Einnahmen von rund 50 Millionen Euro im Jahr. In der geplanten Form wird es jedoch nicht gehen können.

Die Leipziger Richter urteilten am Mittwoch, die Kommunen in Deutschland dürften keine pauschale Bettensteuer auf Hotelübernachtungen aller Art erheben. Zwei Hoteliers aus Rheinland-Pfalz hatten dagegen geklagt. Die Abgabe dürfe nur für private Übernachtungen etwa von Touristen eingefordert werden, nicht aber von Gästen, die aus beruflichen Gründen in Hotels oder Pensionen nächtigen, urteilte der 9. Senat.

Diese Unterscheidung zwischen beruflich und privat veranlassten Übernachtungen sei in Berlin ohnehin geplant gewesen, hieß es aus der Finanzverwaltung. Die Details müssten jetzt gründlich geprüft werden. Die Bettensteuer gibt es bereits in rund 20 deutschen Städten.

dpa/tj