Ein Vater, der seinen Sohn mit einem Hammer erschlagen hat, ist am Montag vom Berliner Landgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte Birk D. handelte heimtückisch, als er den wehrlosen Jungen mit wuchtigen Hammerschlägen umbrachte, sagte Richter Peter Faust.
Der Junge hatte den Vater in den Osterferien 2011 besucht und spielte völlig arglos am Computer. Der Vater hatte die Leiche des Kindes im Keller seines Wohnhauses im Stadtteil Reinickendorf versteckt und war nach Düsseldorf geflohen.
Das Motiv für die „monströse Tat“ konnte aus Sicht von Ankläger Reinhard Albers nicht aufgeklärt werden. Möglicherweise sei der arbeitslose Mann neidisch auf das Glück seiner Exfrau und deren Familie gewesen, erklärte der Staatsanwalt. Es habe sich ein Wirrwarr von Gefühlen entwickelt, das den Angeklagten bewegte zu töten, argumentierte der Ankläger.
Die Verteidigung hatte auf höchstens zehn Jahre Haft wegen Totschlags plädiert. Der Angeklagte habe in einer für ihn schwarzen, dunklen Welt gelebt, argumentierte Verteidiger Thomas Schräder. Für ihn sei das Leben nicht mehr lebenswert gewesen, das habe er seinen Kindern ersparen wollen.
Der Berliner hatte die Tat gestanden und gesagt, er schäme sich sehr. In seinem Schlusswort kam ihm kaum hörbar über die Lippen, „es tut mir unendlich leid“. Eigenen Angaben nach wollte er auch sich und die damals zehnjährige Tochter töten. Er habe nicht mehr die Kraft gehabt.
Das Mädchen hatte in einem Nebenzimmer Fernsehen geschaut und von der Tat nichts mitbekommen. Dem Mädchen hatte der Vater erklärt, ihr Bruder sei nach einem Streit um eine Computermaus gegangen.
Für ernsthafte Selbstmordabsichten gibt es aus Sicht der Richter „keinen Anhaltspunkt“. Der Angeklagte sei ein überdimensional selbstbezogener Mann. Mitleid mit den Kindern vermochte das Gericht nicht zu erkennen. Für die Tat sei der 35-Jährige voll verantwortlich. Gutachter Alexander Böhle hatte dem Berliner, der in einer verwahrlosten Wohnung lebte, antisoziale Züge bescheinigt.
Die Mutter hatte Anzeige erstattet, als ihre Tochter alleine nach Hause gekommen war. Die Berlinerin saß dem Angeklagten im Prozess gegenüber, der sich mit gesenktem Kopf in seiner Anklagebox wegduckte. Noch immer ist die Frau nach Angaben von Nebenklagevertreterin Manuela Krahl arbeitsunfähig. Sie und das Mädchen seien weiterhin in Therapie. Die Mutter wollte sich nicht selbst äußern.
dpa/bee


