Im Prozess um den Mord an einem 12-jährigen Berliner Jungen werden für kommenden Montag die Plädoyers und auch das Urteil erwartet. Der 35-jährige Vater hatte gestanden, seinen Sohn bei dessen Osterbesuch 2011 mit drei Hammerschlägen hinterrücks getötet zu haben. Für die Tat sei der Angeklagte strafrechtlich voll verantwortlich, erklärte der psychiatrische Gutachter Alexander Böhle am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht.

Der Junge hatte in der Wohnung des Vaters im Stadtteil Reinickendorf am Computer gespielt, als ihn die Hammerschläge trafen. Als Motiv hatte der 35-Jährige vor Gericht Verzweiflung und Mitleid genannt. Er habe sterben und seine geliebten Kinder nicht in dieser schrecklichen Welt zurücklassen wollen. Die elfjährige Tochter blieb aber unversehrt. Das Mädchen war in einem Nebenzimmer und hatte von der Tat nichts mitbekommen.

Der Gutachter sprach von einer extremen Selbstbezogenheit des Angeklagten. Der 35-Jährige gehe davon aus, dass es anderen auch schlecht ergehe, wenn es ihm schlecht gehe, sagte Böhle. Er habe in einer verwahrlosten Wohnung in einer für ihn düsteren und elenden Situation gelebt, als er sich entschlossen habe, seine Kinder zu töten.

Es sei vorstellbar, dass er aus Neid auf seine frühere Frau und deren Familie handelte, erklärte der Psychiater. Er bescheinigte dem zuletzt arbeitslosen Berliner eine Persönlichkeitsstörung mit antisozialen Zügen.

Ob der Angeklagte auch sich selbst das Leben nehmen wollte, ist aus Sicht des Gutachters „nicht sehr realistisch“. Es sei anzunehmen, dass der Mann zwar daran dachte, sagte Böhle, aber eine ernsthafte Suizidalität sei nicht erkennbar. Nach der Tötung des Sohnes habe der 35-Jährige einen Schrecken bekommen, es ging nicht weiter. Vielleicht habe diese Phase dem Mädchen das Leben gerettet.

Nach der Tat hatte der Berliner seinen Sohn im Keller seines Wohnhauses versteckt und war ins Rheinland geflüchtet. Die Mutter hatte Anzeige erstattet.

dpa/tj