Knapp zehn Monate nach dem grausamen Tod eines Tätowierers in Berlin ist ein 30-jähriger Amerikaner zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in der Hauptstadt sprach den Tattoo-Künstler James S. am Donnerstag des Totschlags schuldig. Der gebürtige New Yorker hatte im Juli 2011 nach einem Trinkgelage seinen Berufskollegen aus Österreich in einer Wohnung mit mehr als 50 Beilhieben getötet. Die Leiche zerstückelte S., die Teile warf er in Koffern in die Spree. Sie wurden nach und nach im Wasser entdeckt.

Das Motiv der Bluttat blieb unklar. Der alkoholkranke Tätowierer, der in den USA bereits fünf Jahre wegen Gewalttaten im Gefängnis saß, hatte die Tat gestanden. Eine Erklärung für das grausame Geschehen habe er aber nicht, hatte S. im Prozess erklärt. Er habe mit dem 31-Jährigen aus Salzburg Alkohol getrunken und sich geprügelt, an mehr könne er nicht erinnern. Der Amerikaner lebt seit Januar 2011 in Berlin, eine Aufenthaltserlaubnis hatte er zuletzt nicht mehr.

Den ursprünglichen Mordvorwurf hatte die Staatsanwaltschaft fallen gelassen. Es habe sich nicht nachweisen lassen, dass der Tätowierer sein Opfer bewusst quälen wollte. Gleichzeitig hatte Ankläger Martin Glage gesagt: „Er hat ein Leben auf bestialische Weise ausgelöscht."

Mit dem Urteil entsprach das Gericht nun dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

Zu dem tödlichen Streit war es in der Wohnung der damaligen Verlobten des Tätowierers aus den USA im Ortsteil Oberschöneweide gekommen. Durch die wuchtigen Schläge mit dem Beil wurde auch der Kiefer des Österreichers gespalten. "Eine brutalere Tat als einem Menschen den Schädel zu spalten, kann man sich nicht vorstellen“, sagte Richter Ralph Ehestädt. Das sei mittelalterlich. Der Gewalttäter hatte zur Tatzeit nach Einschätzung eines Gutachters vermutlich knapp drei Promille Alkohol im Blut.

Kopf im Rucksack

Der Bruder des Opfers war in dem Strafverfahren Nebenkläger. Er reiste aber nicht selbst zur Urteilsverkündung an. „Keine Strafe kann ein Leben sühnen“, erklärte Opferanwältin Anne Forkel in seinem Namen. Die Familie sei erschüttert über die geringe Strafe für die damalige Verlobte des Amerikaners. Ihr Verfahren wegen Strafvereitelung hatten die Richter bereits gegen Zahlung von 1000 Euro eingestellt.

Die heute 22-Jährige hatte den Kopf des Getöteten auf ihrem Weg zur Berufsschule in den Schäfersee in Berlin-Reinickendorf geworfen. Die junge Frau saß mehr als zwei Tage allein mit dem Kopf in der Wohnung. Bis heute sei sie in psychiatrischer Behandlung, hatte sie im Prozess gesagt. Sie lebt nicht mehr in Berlin.

Wegen der starken Alkoholisierung ging das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Der exzentrische und hoch intelligente Mann muss zunächst wegen seiner Alkoholsucht für zwei Jahre in eine Entziehungsanstalt. Das wurde im Urteil angeordnet. Gegen das Urteil kann Revision am Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Echte Reue bei dem Tattoo-Künstler vermochte das Gericht nicht zu erkennen. In seiner Panzerglasbox lauschte der an Kopf und Hals tätowierte New Yorker mit ernster Mine der Übersetzung des Urteils.

Mit 13 Jahren hatte James S. zu trinken begonnen, er riss von zu Hause aus und betrieb Kampfsport. Schon damals kam er nach einer Schlägerei mehrere Monate in den Jugendarrest.

dpa/mim