Der Berliner Schläger vom U-Bahnhof Friedrichstraße sitzt trotz rechtskräftigen Urteils noch nicht im Gefängnis. Das werde auch noch einige Wochen dauern, sagte ein Landgerichtssprecher am Mittwoch. Grund: Der Bundesgerichtshof hatte die Unterlagen zu dem Fall geprüft und die Revision der Verteidigung verworfen. Erst wenn diese Akten zurück in Berlin seien, könne die schriftliche Ladung zum Haftantritt erstellt und dem 19-Jährigen zugeschickt werden. Bis dahin besuche der Gymnasiast weiter seine Schule. Dass zwischen Urteil und Haftantritt Wochen vergehen, sei nichts Ungewöhnliches, sagte der Sprecher.
Attacke hatte für großes Entsetzen gesorgt
Der junge Mann war im vergangenen September vom Landgericht unter anderem wegen versuchten Totschlags zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Er hatte in der Nacht zu Ostersamstag 2011 im Bahnhof Friedrichstraße einen damals 29 Jahre alten Handwerker äußerst brutal verprügelt. Das zufällig ausgewählte Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, Prellungen sowie einen Nasenbeinbruch. Die Attacke des betrunkenen Mannes hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.
Mit der Revision wollte die Verteidigung eine mildere Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung erreichen. Dies gelang nicht, der Bundesgerichtshof erklärte das Urteil am 28. März für rechtskräftig. Das Motiv des Gymnasiasten aus bürgerlichem Elternhaus blieb im Prozess rätselhaft. Er bereute den Überfall aber.
dpa/nbo


