Der Berliner Schläger vom U-Bahnhof Friedrichstraße Torben P. muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des inzwischen 19-Jährigen gegen seine Verurteilung verworfen, sagte Gerichtssprecher Tobias Kaehne am Mittwoch. „Die Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ist jetzt rechtskräftig.“ Die brutale Prügelattacke gegen einen Handwerker in der Nacht zu Ostersamstag 2011 hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Heftig wurde über härtere Strafen für jugendliche Schläger sowie einen Warnschussarrest debattiert.

Das Berliner Landgericht hatte den Schüler im September zu der Jugendstrafewegen versuchten Totschlags verurteilt. Mit der Revision wollte die Verteidigung eine mildere Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung erreichen. Dies gelang nun nicht. Der Schüler bekomme demnächst die Ladung zum Haftantritt.

Der betrunkene Gymnasiast hatte sein Opfer zufällig ausgewählt. Viermal trat er wuchtig gegen den Kopf des bereits reglos am Boden liegenden kleineren Mannes. Das Schicksal des Installateurs war dem Angreifer laut Urteil gleichgültig. Das Überfallopfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, Prellungen sowie einen Nasenbeinbruch. Auch ein Zahn musste gezogen werden.

Überfall ist kein Einzelfall

Das Motiv des Gymnasiasten aus bürgerlichem Elternhaus blieb im Prozess rätselhaft. Er bereute den Überfall aber. „Meine Tat ist eine Schweinerei, ich schäme mich“, gestand er.

Der Überfall vom Bahnhof Friedrichstraße war kein Einzelfall. Immer wieder werden in U-Bahn-Stationen Menschen attackiert, die dann zufällig zu Opfern werden. Erst vor wenigen Tagen wurden zwei U-Bahn-Schläger zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Der 21-Jährige des Duos hatte vor einem halben Jahr nach einer von ihm angezettelten Prügelei im U-Bahnhof Kaiserdamm einen flüchtenden jungen Berliner verfolgt. Der 23-jährige Giuseppe M. rannte auf die Straße und wurde von einem Auto erfasst. Er starb.

In dem Fall hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Sie geht im Gegensatz zum Urteil von einer tödlichen Hetzjagd aus. Der Schläger war wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

dpa/nbo