Acht Monate nach den Todesschüssen in Berlin-Wedding hatte der Prozess gegen den mutmaßlichen Doppelmörder Mehmet Y. vor dem Berliner Landgericht begonnen - nun wird das Verfahren ausgesetzt und soll neu aufgelegt werden. Das Landgericht begründete die Entscheidung , mit dem „endgültig zerstörten Vertrauensverhältnis“ zwischen Angeklagtem und Verteidiger. Damit sei ein ordnungsgemäßer Verlauf des Verfahrens nicht mehr gewährleistet, hieß es. Ein neuer Prozessbeginn ist für den 3. Mai 2012 geplant.

Zum Auftakt des Verfahrens am 2. April hatte nur die Anklage verlesen werden können: Der Prozess startete schleppend, weil der Angeklagte mit einem Antrag seinen Verteidiger ablehnen wollte. Die Richter wiesen dies jedoch zurück. Daraufhin hatte der 25-Jährige aus Protest den Gerichtssaal verlassen wollen. Zwei Justizwachtmeister hinderten ihn daran. Zur „Sicherung des Verfahrens“ verlangte der Anwalt von Mehmet Y., einen zweiten Pflichtverteidiger zu bestellen. Vor dem Hintergrund des Auftretens seines Mandanten sei eine „vernünftige Verteidigung“ nicht möglich. Dem schlossen sich die Richter nun an.

Dem 25-jährigen Mehmet Y. wird zweifacher Mord und dreifacher Mordversuch vorgeworfen. Der Aushilfskellner hatte vor Gericht zu den Vorwürfen geschwiegen.

Im August vergangenen Jahres soll Mehmet Y. in Berlin-Wedding aus „gekränkter Eitelkeit“ mindestens zwölf Schüsse auf die in einem Auto sitzende Ex-Frau und ihre Familie abgefeuert haben. Mutter und Schwester wurden dabei getötet. Ein Bruder wurde am Kopf von einem Querschläger getroffen. Er konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Die Ex-Frau und der Verlobte der getöteten Schwester erlitten einen Schock.

Die Staatsanwaltschaft hat den Verdacht, dass der kurdischstämmige Türke die Familie seiner damaligen Frau für die Scheidung verantwortlich machte und sie dafür töten wollte. Dem 25-Jährigen Y. drohte nach der Trennung die Abschiebung. Motiv der Tat sollen „Rache, Hass, Eifersucht sowie Verärgerung wegen des Verlusts seines Aufenthaltsstatus“ gewesen sein.

Die Familie hatte am Tag der Tat zum Arzt und der Ausländerbehörde fahren wollen. Nachdem alle eingestiegen waren, soll der Angeklagte an das Fahrzeug herangetreten sein und „gezielt in das Auto geschossen“ haben. Bereits zuvor soll er die späteren Opfer wiederholt bedroht haben.

Neben der Mordanklage muss sich Mehmet Y. auch wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Im Dezember vergangenen Jahres soll er in der U-Haft einen schlafenden Mithäftling mit einem Kochtopf mehrfach auf den Kopf geschlagen und erheblich verletzt haben. Der Angeklagte ist wegen eines Gewaltdeliktes vorbestraft und stand unter Bewährung, als er den Mordanschlag im August verübte.

dapd/mim/dino