Acht Monate nach den Todesschüssen in Berlin-Wedding verhandelt das Berliner Landgericht gegen den mutmaßlichen Doppelmörder Mehmet Y. Zum Auftakt des Verfahrens am Montag wurde nur die Anklage verlesen. Zuvor hatte der Prozess schleppend begonnen, weil der Angeklagte mit einem Antrag seinen Verteidiger ablehnen wollte. Die Richter wiesen dies jedoch zurück.
Dem 25-Jährigen wird zweifacher Mord und dreifacher Mordversuch vorgeworfen. Der Aushilfskellner schwieg zu den Vorwürfen vor Gericht.
Im August vergangenen Jahres soll Mehmet Y. in Berlin-Wedding aus „gekränkter Eitelkeit“ mindestens zwölf Schüsse auf die in einem Auto sitzende Ex-Frau und ihre Familie abgefeuert haben. Mutter und Schwester wurden dabei getötet. Ein Bruder wurde am Kopf von einem Querschläger getroffen. Er konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Die Ex-Frau und der Verlobte der getöteten Schwester erlitten einen Schock.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der kurdischstämmige Türke die Familie seiner damaligen Frau für die Scheidung verantwortlich machte und sie dafür töten wollte. Dem 25-Jährigen Y. drohte nach der Trennung die Abschiebung. Motiv der Tat sollen „Rache, Hass, Eifersucht sowie Verärgerung wegen des Verlusts seines Aufenthaltsstatus“ gewesen sein.
Diese ereignete sich, als die Familie an dem Morgen zum Arzt und der Ausländerbehörde fahren wollte. Der Angeklagte soll an das Fahrzeug herangetreten sein und „gezielt in das Auto geschossen“ haben, als sie losfahren wollten. Bereits im Vorfeld der Bluttat soll er die späteren Opfer wiederholt bedroht haben.
Neben der Mordanklage muss sich Mehmet Y. auch wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Im Dezember vergangenen Jahres soll er in der U-Haft einen schlafenden Mithäftling mit einem Kochtopf mehrfach auf den Kopf geschlagen und erheblich verletzt haben. Der Angeklagte ist wegen eines Gewaltdeliktes vorbestraft und stand unter Bewährung, als er den Mordanschlag im August verübte.
Familie hofft auf gerechte Strafe
In dem Verfahren treten unter anderem der Witwer und Vater der getöteten Frauen als Nebenkläger auf. „Uns geht es nicht gut. Wir sitzen einem Monster gegenüber“, sagte der Vater. Seine Tochter habe sich rechtmäßig vom Angeklagten scheiden lassen, weil dieser einer anderen Frau nachgestellt habe, betonte er. Es sei „schade“, dass wegen einer Trennung so etwas passiere. „Wir können nur hoffen, dass er seine gerechte Strafe bekommt.“
Zum Prozessauftakt sorgte Mehmet Y. für Aufregung. Nachdem die Richter seinen Antrag auf Abberufung des Verteidigers abgelehnt hatten, wollte der 25-Jährige aus Protest den Gerichtssaal verlassen. Zwei Justizwachtmeister hinderten ihn daran.
Zur „Sicherung des Verfahrens“ verlangte sein Anwalt, einen zweiten Pflichtverteidiger zu bestellen. Vor dem Hintergrund des Auftretens seines Mandanten sei eine „vernünftige Verteidigung“ nicht möglich. Über dieses Anliegen soll nun bis zum nächsten Verhandlungstag entschieden werden. Dann soll sich auch der Angeklagte zu den Vorwürfen äußern. Der Prozess wird am 4. April fortgesetzt.
dapd/mim















