Die Berliner Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Überprüfung der Strafhöhe durch den Bundesgerichtshof im Fall des Torben P.

Nach einer Prügelattacke im U-Bahnhof Friedrichstraße verurteilte das Berliner Landgericht den Gymnasiasten vor einer Woche wegen versuchten Totschlags zu zwei Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre beantragt. Die Verteidigung, die auf eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert hatte, legte Rechtsmittel ein und hofft auf eine mildere Strafe.

Der Schüler hatte unter Alkoholeinfluss in der Nacht zum Ostersamstag einen Fahrgast durch Fußtritte auf den Kopf schwer misshandelt. Der 30 Jahre alte Installateur erlitt ein Schädelhirntrauma und einen Nasenbeinbrauch. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

dpa/tj