Etwas mehr als ein halbes Jahr war Schwerverbrecher und Totschläger Rainer P. auf freiem Fuß. Der 55 Jahre alte ehemalige Sicherungsverwahrte musste Anfang März 2011 aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wieder freigelassen werden. Im Oktober und November wurde der Mann rückfällig und sitzt seit der Festnahme am 16. November wieder im Gefängnis. Das bestätigte die Senatsjustizverwaltung am Montag der Berliner Morgenpost. Rainer P. war der erste Berliner Straftäter, der vom Urteil des Gerichtshofs mit Sitz in Straßburg profitierte, demzufolge eine nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung nicht zulässig ist.
Der gebürtige Berliner Rainer P. hat insgesamt 32 Jahre seines Lebens in Gefängnissen verbracht. Als 14-Jähriger war er erstmals wegen räuberischer Erpressung aufgefallen. Insgesamt 20 weitere Verurteilungen sollten folgen. Zuletzt war P. 1995 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Mit einem ebenfalls betrunkenen Komplizen hatte Rainer P. 1993 einen Obdachlosen erschlagen. Weil sich der Häftling jeder Therapie verweigert hatte, wurde nachträglich eine Sicherungsverwahrung für den Gewalttäter verhängt. Wieder freigelassen, beging der 55-Jährige im Oktober erneut eine Raubstraftat. Im November überfiel P. angeblich gemeinsam mit einem unbekannten Komplizen einen Mann und schlug ihn zusammen, woraufhin er wieder festgenommen wurde. Die Staatsanwaltschaft konnte Einzelheiten zu den Fällen am Montag nicht bestätigen. Weil P. bei den genannten Straftaten betrunken gewesen sein soll, kam der 55-Jährige ins Gefängnis. Grund: Eine der von der Senatsjustizverwaltung ausgesprochenen Auflagen – strenge Abstinenz – war damit gebrochen. Allein dieser Verstoß in zwei Fällen ist strafbar.
Etwa ein Dutzend Schwer- und Sexualverbrecher sind in Berlin in der Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes freigekommen, obwohl sie als gefährlich gelten. In der Regel kommen sie unter Auflagen frei, etwa mit der Vorschrift, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden oder – wie im Falle P.s – eine Alkoholabstinenz einzuhalten. Zudem werden sie von Bewährungshelfern betreut.
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