RWE Aqua und Veolia Wasser, die privaten Miteigner der Berliner Wasserbetriebe (BWB), klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das „Gesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“. Das Gesetz war im Februar 2011 mit dem ersten erfolgreichen Volksentscheid Berlins angenommen worden.

RWE und Veolia sehen das Gesetz als verfassungswidrig an. Die „nicht eindeutige und missverständliche Fassung“ des Gesetzes schaffe „eine erhebliche Rechtsunsicherheit“. Die Unternehmen reichten Verfassungsbeschwerde jetzt ein, weil die Frist dafür auf ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes beschränkt ist.

Eine Passage des Gesetzes sehen die Unternehmen als „besonders gravierend“ an, nämlich „dass gemäß § 4 des Offenlegungsgesetzes eine Nichterfüllung von Veröffentlichungspflichten zur Unwirksamkeit von Verträgen führen soll“. Das hatte 2011 bereits der damalige rot-rote Senat ähnlich sehen wollen: Das Gesetz sei verfassungswidrig. Denn die besagte Passage besagt, dass solche Verträge unwirksam werden, die nicht innerhalb eines Jahres veröffentlicht werden. Dazu hatte der Senat geäußert : „Die nachträgliche Unwirksamkeit der Verträge hätte zur Folge, dass verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrechte entwertet würden, ohne dass das Gesetz eine Entschädigung vorsieht. Ein derartiger Eingriff ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.“

Beim ersten erfolgreichen Volksentscheid in der Hauptstadt hatten die Berliner am 13. Februar 2011 ein Gesetz angenommen, wonach alle Verträge offen gelegt werden müssen, mit denen das Land 1999 knapp die Hälfte der Wasserbetriebe an die Investoren RWE und Veolia verkauft hat. Seit der Teilprivatisierung gehört der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gemeinsam dem Land Berlin (50,1 Prozent) und den Unternehmen RWE und Veolia (je 24,95 Prozent). Das Geschäft gilt als ein Grund für die hohen Wasserpreise.

Doch ist nicht viel geschehen, seit 665.000 Berliner für die Offenlegung der Wasserverträge und damit aus Sicht der Initiatoren auch für deren Veränderung gestimmt hatten. Wasser kostet immer noch so viel wie zuvor. Senat und die privaten Miteigentümer RWE und Veolia haben auch 2011 wieder wahrscheinlich mehr als 200 Millionen Euro am Berliner Wasserkunden verdient. Inzwischen widmet sich ein Sonderausschuss im Abgeordnetenhaus den Wasserverträgen.

BMO/dino