Mieter können bei übermäßiger Ruhestörung durch Touristenwohnungen die Miete mindern. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mittwoch berechtigt allein die Tatsache der Vermietung an Feriengäste zwar noch keine Mietkürzung. Regelmäßige Störungen durch Lärm und Schmutz könnten aber zu einem erheblichen Mangel der Mietwohnung führen.

Im konkreten Fall hatten Mieter einer 100-Quadratmeter-Wohnung in Berlin-Mitte die Miete um durchschnittlich 200 Euro im Monat gekürzt. Die Eigentümergesellschaft vermietet Appartements in dem Hauskomplex an Touristen. Gäste der Touristenwohnungen klingelten regelmäßig nachts, außerdem feierten die Feriengäste lautstark und ließen Müll im Treppenhaus zurück.

Das Landgericht Berlin hatte die Mietminderung um 20 Prozent für rechtswidrig erklärt, übermäßige Störungen seien nicht ausreichend belegt worden. Die Wohnungskündigung und Räumungsklage der Vermietergesellschaft wurde für rechtmäßig erklärt.

Der Vorsitzende Wolfgang Ball sagte in der mündlichen Verhandlung, regelmäßiges nächtliches Klingeln und laute Feiern seien auf über 100 Seiten aufgelistet worden. „Man muss sich fragen, was eigentlich fehlen soll“, sagte Ball. Es sei auch nicht fernliegend, dass das für eine Mietminderung reichen könnte.

Mieter klagt über "illegalen Hotelbetrieb"

Der Journalist Dagan hatte wegen ständiger Ruhestörung und Beeinträchtigungen 20 Prozent der Miete einbehalten und wurde daraufhin von seiner Mieterin verklagt. Dagan klagt, 10 von insgesamt 21 Wohnungen in dem Wohnhaus würden nur an Kurzzeitgäste vermietet. Im Treppenhaus stünden jeden Tag große Wäsche-Container wie in einem Hotel und es gebe außerhalb sogar eine Rezeption. "Doch kein Concierge zeigt den Gästen ihre Wohnung, weshalb diese auch spät abends noch an unseren Türen klingeln und wir helfen müssen", berichtet der Journalist.

Gruppe kommt für laute Partynacht in das Wohnhaus Außerdem würden die einzelnen Zimmer mit Betten überfrachtet. "Erst vor wenigen Tagen kam eine Gruppe von rund 20 Gästen, die eine einzige Wohnung für nur eine Nacht gebucht hatte", berichtet Dagan. Die Truppe hätte dann lautstark Party gefeiert und sei am nächsten Morgen wieder abgezogen. "Die Touristen kommen ja auch nicht nach Berlin, um traurig zu sein», sagt Dagan.

Dafür habe er auch Verständnis. "Ich gebe nicht den Gästen die Schuld an der Misere, sondern der Stadt Berlin, die so einen illegalen Hotelbetrieb in einem Wohnhaus toleriert», sagt der Journalist. Gegen vereinzelte Ferienwohnungen in großen Wohnkomplexen sei überhaupt nichts einzuwenden, «aber was wir hier erleben, das ist etwas ganz anderes".

Als die Belastung für Dagan "unhaltbar" wurde, behielt er den Teil seiner Miete ein. Nach dem Gang durch die Instanzen wird der Streit nun vor dem obersten Gericht verhandelt. Von dem Urteil des BGH erhofft sich Dagan eine Signalwirkung, damit der «Hotelbetrieb» in seinem Haus endlich ein Ende hat: "Die Mietminderung ist mir eigentlich egal, ich würde sehr gerne die volle Miete zahlen, wenn ich dafür endlich meine Ruhe hätte.»

dapd/dpa/nbo