Im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen bei der Parkeisenbahn Wuhlheide steht am Landgericht Moabit der nächste Prozess an. Vom 13. März an muss sich ein früherer Sicherheitsbeauftragter und Werkstattleiter der Freizeitanlage wegen sexuellen Missbrauchs verantworten. Der Mann soll sich nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft mehrfach an Kindern und Jugendlichen vergangen haben, für deren Betreuung er zuständig war. Vier weitere Mitarbeiter der Parkeisenbahn, die ihre Schützlinge ebenfalls missbraucht haben sollen, wurden inzwischen ebenfalls angeklagt, die Termine für ihre Hauptverhandlungen stehen allerdings noch nicht fest.
Der Mann, der ab Mitte März vor Gericht steht, soll sich nicht nur während seiner Tätigkeit auf dem Gelände der Parkeisenbahn an den ihm anvertrauten Minderjährigen vergangen haben. Nach Angaben von Tobias Kähne, Sprecher der Berliner Strafgerichte, soll er zudem auch bei Ausflügen mit den Kindern und Jugendlichen Missbrauchstaten begangen haben. Außerdem wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, er habe einige seiner jungen Opfer auch mit in seine Wohnung genommen und dort missbraucht.
Vorstrafe wegen Kinderpornografie
Wie Kähne am Wochenende weiter mitteilte, befindet sich unter den vier Beschuldigten, die noch auf ihre Prozesstermine warten, auch ein 31-Jähriger, der bereits wegen Besitzes von Kinderpornografie vorbestraft ist. Dem Mann, der bei der Parkeisenbahn zuletzt als Bahnhofschef tätig war, werden 13 Missbrauchstaten vorgeworfen. Diese soll er in einigen Fällen gemeinsam mit seinem Freund begangen haben, zum Teil auf dem Gelände der Parkeisenbahn, zum Teil in den Wohnungen der beiden Männer.
Wie alle Beschuldigten, die sich demnächst vor Gericht verantworten müssen, wurde der 31-Jährige unmittelbar nach Bekanntwerden der Fälle von den Betreibern der Parkeisenbahn fristlos entlassen und mit einem Hausverbot belegt. Gleiches gilt auch für die beiden ehemaligen Mitarbeiter, die bereits verurteilt wurden. Im Oktober vergangenen Jahres verhängten die Richter gegen einen 26-Jährigen eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen 47-fachen sexuellen Missbrauchs zwischen 2000 und 2008. Der Mann hatte die Taten auf dem Gelände der Parkeisenbahn zugegeben und seinen Opfern damit quälende Aussagen vor Gericht erspart – das brachte ihm letztlich eine milde Strafe ein. Ein weiterer Ex-Mitarbeiter erhielt bereits im Sommer 2011 einen Strafbefehl über neun Monate Freiheitsstrafe, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt.
Seit dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Herbst 2011 kämpfen die Betreiber der Parkeisenbahn um die Existenz der Einrichtung. Die Verantwortlichen haben mithilfe von Experten mehrere Konzepte erstellt, mit denen eine Wiederholung solcher Vorfälle ausgeschlossen werden soll. Der Senat prüft die Pläne derzeit auf ihre Tauglichkeit. Von dem Ergebnis wird abhängen, ob die engagierten Freizeiteisenbahner auch weiterhin einen jährlichen Zuschuss von 15.000 Euro erhalten.
mit dpa



