Stadtautobahn

IHK warnt vor Gefährdung des A100-Weiterbaus

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Die Bagger waren schon angerückt in Berlin-Neukölln, hatten Sträucher abgerissen und Lauben plattgemacht. Der Weg für den Ausbau der A100 sollte freigeräumt werden. Jetzt stoppte das Bundesverwaltungsgericht in einem Eilbeschluss überraschend die Vorbereitungen.

Der überraschende gerichtliche Stopp von ersten Baumaßnahmen für die Berliner Stadtautobahn A100 erhitzt die Gemüter. „Das ist ein Denkzettel und peinlich für die Verantwortlichen“, erklärte der Grünen-Vorsitzende Daniel Wesener am Freitag nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Industrie- und Handelskammer dagegen hält an ihrer Forderung nach einem Weiterbau der A100 fest.

IHK-Sprecher Bernhard Schodrowski sagte dem neuen rot-schwarzen Senat die volle Unterstützung der Kammer zu. „Natürlich müssen alle juristischen Fragen geklärt werden, aber das Projekt darf dadurch nicht in Gefahr geraten“, sagte er. Die A100 sei „ein wichtiges und notwendiges Infrastruktur-Projekt unserer Stadt“. Deshalb bleibe die IHK bei ihrer Forderung nach Realisierung des Autobahnbaus.

Wesener dagegen forderte, auch der Berliner Senat müsse sich an Recht und Gesetz halten. „Daran musste Deutschlands oberstes Verwaltungsgericht rot-schwarz und Senator Michael Müller wieder einmal erinnern.“ Die rot-schwarze Koalition wolle mit dem Kopf durch die Wand. Die bisherigen Baumaßnahmen mit dem Abriss von Lauben seien nun einmal keine Vorarbeiten, sondern „ein dreister Baubeginn“.

Der Streit um die A100 hatte letztlich zum Scheitern der Verhandlungen um eine neue rot-grüne Landesregierung nach den Abgeordnetenhauswahlen vom September vergangenen Jahres geführt.

Das Bundesverwaltungsgericht stoppte am Donnerstagabend die Räumung der Trasse für den Ausbau der Autobahn. Es untersagte per Eilbeschluss die sogenannten bauvorbereitenden Maßnahmen in den Neuköllner Kleingartenanlagen, die Anfang Februar begonnen hatten. Das Gericht hatte 2011 bereits entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss für den A100-Ausbau nicht umgesetzt werden darf, bis über die Klagen gegen das Projekt entschieden ist. Daher dürfe auch die Trasse noch nicht geräumt werden, heißt es in dem nun gefassten Beschluss.

Mit der 3,2 Kilometer langen Verlängerung der Stadtautobahn von Neukölln bis zum Treptower Park soll eine bessere Anbindung der Gewerbegebiete im Ostteil der Stadt erreicht werden.

( dpa/bee )