Hamburg hat eins, München seit wenigen Tagen auch. Bekommt nun auch Berlin ein generelles Alkoholverbot im öffentlichen Nahverkehr? Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg fordert, per Gesetz den Konsum von Alkohol in Bussen, Bahnen und auf Stationen zu verbieten. Zudem empfiehlt der Verbund, auch den Verkauf alkoholischer Getränke in den Läden und Kiosken auf den Bahnsteigen zu unterbinden. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) lehnen letzteres ab. „Wir haben keine Erkenntnisse, dass auf den Bahnsteigen gekaufte Getränke ein wesentlicher Teil des Problems sind“, sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz.

Auch abgesehen von dieser Streitfrage ist die Situation verzwickt. Laut den Beförderungsbedingungen ist der Konsum von Getränken – ganz gleich ob alkoholisch oder nicht – in Bussen und Bahnen bereits verboten. Auch können übermäßig alkoholisierte Fahrgäste von der Beförderung ausgeschlossen werden. Auf den Bahnsteigen ist das Trinken noch erlaubt, allerdings können alkoholisierte Krawallmacher laut der Hausordnung vor die Tür gesetzt werden.

Das Problem: Zuständig dafür sind bislang allein die Sicherheitskräfte der Verkehrsunternehmen. Oft fehlt schlicht das Personal, um die Regelungen durchzusetzen. Zudem können die Wachleute zwar bei Bedarf Hilfe der Polizei anfordern, um ihr Hausrecht durchzusetzen. Der Vorwurf lautet dann aber „Hausfriedensbruch“ – eine handfeste Straftat. „Wir müssen mit Kanonen auf Spatzen schießen“, sagt Reetz. Würde der Konsum von Alkohol im Nahverkehr stattdessen zu einer Ordnungswidrigkeit erklärt, gebe es bessere Möglichkeiten, verhältnismäßig zu reagieren. „Wenn man der Meinung ist, dass wir ein wirksameres Alkoholverbot brauchen, dann muss man eine gesetzliche Grundlage schaffen“, so Reetz.

Im Wahlkampf hatte sich CDU-Spitzenkandidat Frank Henkel für eine harte Linie ausgesprochen. „Ein totales Verbot des Konsums von Alkohol ist ein wirksamer Beitrag für mehr Sicherheit und Ordnung im Nahverkehr“, sagte er im Mai. Inzwischen ist Henkel Innensenator. „SPD und CDU haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, das bestehende Alkoholverbot durchzusetzen. Das hat politische Priorität“, so sein Sprecher Stefan Sukale am Dienstag. „Wir gehen aber davon aus, dass die zuständigen Senatsverwaltungen keine Gespräche verweigern werden, falls die BVG detaillierte Vorschläge macht.“

2010 hatten sich die Innenminister der Länder zwar für ein Alkoholverbot, aber gegen ein Gesetz ausgesprochen. So liegt die Verantwortung bislang bei den Verkehrsunternehmen. „Wenn wir die Regelungen härter durchsetzen sollen, dann brauchen wir neben der rechtlichen Grundlage auch das nötige Personal“, sagt BVG-Sprecherin Reetz. In Hamburg, wo das Alkoholverbot seit September gilt, wurde das Geld für zusätzliche Mitarbeiter bereitgestellt. Die ersten Erfahrungen sind positiv. „Die meisten akzeptieren das Verbot“, sagt eine Sprecherin der landeseigenen Hochbahn. An einen ähnlich schnellen Erfolg glaubt die BVG-Sprecherin in Berlin nicht. „Beim Rauchverbot in Bahnhöfen hat es drei bis fünf Jahre gedauert, bis es zumindest weitgehend beachtet wurde“, sagt Reetz.

fal mit dpa