Neuer Justizsenator

Notarkammer soll Vorwürfe gegen Braun prüfen

| Lesedauer: 7 Minuten
Joachim Fahrun

Verbraucherschützer attackieren Berlins neuen Justiz- und Verbraucherschutzsenator Michael Braun (CDU). Die Kanzlei des Juristen soll in zwielichtige Immobiliengeschäfte verwickelt sein. Jetzt schaltet Braun die Notarkammer ein.

An seinem ersten Tag im Amt sieht sich der neue Senator für Justiz und Verbraucherschutz mit Vorwürfen konfrontiert. Verbraucherschützer und Anlegeranwälte werfen dem CDU-Politiker Michael Braun vor, als Notar in zahlreichen Fällen Kaufverträge für Immobilien beurkundet zu haben, bei denen die Käufer auf teilweise unseriös arbeitende Strukturvertriebe hereingefallen sind.

In Berlin seien ein knappes Dutzend Notare involviert, wenn diese Vermittler notarielle Dienste benötigen. Das berichtet Jürgen Blache von der Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger. Dazu zähle auch Brauns Kanzlei. Er kenne rund 100 Fälle, in denen sich Anleger geprellt fühlen durch Verträge, die Braun oder sein Kollege Uwe Lehmann-Brauns beurkundet haben, sagte er der Morgenpost Online. Politisch heikel macht den Vorgang, dass der Notar Michael Braun jetzt Senator für Justiz und Verbraucherschutz im rot-schwarzen Senat ist.

Ein Beispiel, wie es der Berliner Anlegerschutzanwalt Jochen Resch schildert: Vermittler verkauften einem Berliner eine Eigentumswohnung in der Urbanstraße. Er könne an einem Steuersparmodell mit Immobilien teilnehmen, hatte ihm der Mitarbeiter der Swiss Kontor im Sommer 2007 erzählt. Das Projekt würde sich von alleine rechnen. Nur schnell müsse es gehen. Schon im Anschluss an das zweite Gespräch unterschrieb der Kunde noch am Abend das Kaufangebot in der Kanzlei bei Michael Braun. Jetzt hat der Mann einen Kredit von 88.200 Euro am Laufen und eine Wohnung, die nicht das einbringt, was versprochen war. Er wandte sich an Anlegerschutzanwalt Resch. Der bezeichnet den Fall als klassischen „Verkauf von Schrottimmobilien“. Der Handel mit wertlosen Eigentumswohnungen und angeblichen Steuersparmodellen ist in Deutschland ein Milliardengeschäft.

„Die Notare spielen mit“

Dass die Notare nicht wissen, worum es bei den Geschäften geht, kann Anlegerschützer Blache nicht glauben: „Die Notare spielen mit“, sagt Blache: „Deswegen kann ein Mann wie Braun niemals Verbraucherschutzsenator sein.“

Braun soll mehr als einmal bei Vertragsabschlüssen im Einsatz gewesen sein, die Kunden im Nachhinein als für sie äußerst nachteilig empfanden. „Die Leute werden auch von den Notaren besoffen gequatscht“, sagte Blache. So sei es in der Regel nicht so, dass die Kunden wie vorgeschrieben den Kaufvertrag 14 Tage vor dem Notartermin in den Händen gehabt hätten. In einer Werbebroschüre der Swiss Kontor wirbt Brauns Sozius Uwe Lehmann-Brauns, selbst langjähriger CDU-Abgeordneter und bis vor Kurzem Vizepräsident des Berliner Abgeordnetenhauses, für sein Notariat am Kurfürstendamm – im Kreise von Vermittlern und Bauträgern, die Verbraucherschützern immer wieder negativ auffallen. Der frisch vereidigte Senator für Verbraucherschutz sagte am Donnerstag Morgenpost Online, er wisse nichts von dieser Werbebroschüre. „Ich selbst hätte meinen Namen nicht für eine solche Werbung hergegeben“, sagte Braun. Die Anschuldigungen seien „unrichtig“, teilte er am Freitag mit. Er habe die Notarkammer beauftragt, den Sachverhalt zu prüfen. Weiter wollte sich Braun nicht äußern und verwies auf seine notarielle Schweigepflicht.

Die Firma Swiss Kontor ist eine Vertriebsorganisation der in Fachkreisen bekannten Unternehmensgruppe Grüezi. Die Stiftung Warentest kennt diese Unternehmen und ihre Praktiken. Schon im Juni 2010 warnte sie in der Zeitschrift Finanztest vor deren Machenschaften. Wer von Swiss Kontor und Grüezi eine Immobilie erworben habe, solle die Werthaltigkeit des Objektes prüfen lassen, warnen die Finanztester.

Anwalt Resch sagt, er kenne 50 bis 60 Fälle, in denen sich Anleger wie der Käufer der Wohnung in der Urbanstraße durch einen von Braun oder seinem Kollegen Lehmann-Brauns beurkundeten Vertrag geschädigt fühlen. Meist fänden solche Treffen außerhalb der normalen Bürozeiten statt – deswegen nenne man solche Juristen auch „Mitternachtsnotare“. Der Immobilienexperte der Berliner Verbraucherzentrale Peter Dirk ist überzeugt, dass sogenannte „Mitternachtsnotare“ mit den Immobilienvertrieben zusammenarbeiten: „Die wissen sehr genau was sie tun.“

Immer wieder gewinnt Resch, der auch Vorsitzender der Verbraucherzentrale Brandenburg ist, Klagen gegen die Vermittler oder die finanzierenden Banken, weil Anleger falsch beraten wurden. Die Notare habe er noch nicht in den Blick genommen, weil es für die Mandanten wichtiger sei, den Deal rückabzuwickeln und das Geld zurückzubekommen. Doch nach neuer Rechtsprechung können auch Notare in Haftung genommen werden, wenn sie beide Parteien nicht richtig über die Risiken eines Vertragsabschlusses aufklären.

Michael Braun weist gegenüber Morgenpost Online alle Vorwürfe zurück. Als Notar sei er verpflichtet, für Kunden Verträge zu beurkunden. Das geschehe häufig auch sehr kurzfristig. „Das ist für mich auch Kundenfreundlichkeit“, sagt der Senator: „Ich weiß nichts von irgend welchen Schrottimmobilien.“ Nie sei er in einem Verfahren gegen einen solchen Kaufvertrag als Zeuge oder Beklagter geladen gewesen. Er sei außer Stande zu beurteilen, wie viel eine Immobilie wirklich wert sei. „Ich bin kein Wirtschaftsberater“, betont der Politiker. „Es ist für jeden möglich, gute oder schlechte Geschäfte zu machen“, sagte Braun. Die Menschen seien erwachsen. Er habe aber natürlich jeden Käufer gefragt, ob sie den Vertrag wie vorgeschrieben 14 Tage zuvor erhalten hätten. „Die haben das alle bestätigt und unterschrieben“, betonte Braun. Wenn Kunden die Frage verneint hätten, habe er sie nach Hause geschickt. „Auch solche Fälle gab es, ja“, bestätigte Braun.

„Verbreitete Unsitte“

Nach seinen Worten wurden in seinem Notariat in der Regel keine Kaufverträge, sondern nur Kaufangebote beurkundet, die der vom Vertrieb gewonnene Kunde abgegeben hat. Für die Annahme des Angebots sei er nicht zuständig gewesen. „All diese Dinge sind erlaubt“, sagte Braun.

In der Berliner Notarkammer liegen keine Beschwerden gegen Braun vor. Dennoch werden die Praktiken, wie sie in Brauns Kanzlei vorkamen, unter Notaren kritisch gesehen. Hermann Rupert König, Vorstandsmitglied der Notarkammer, sagte, es sei bekannt, dass die Vermittler sich „handzahme Notare“ aussuchten. Von einer „verbreiteten Unsitte“ der „Mitternachtsnotare“ spricht König, die schon Thema im Vorstand der Kammer gewesen sei. „Nacht- und Nebel-Beurkundungen sind nicht statthaft und amtswidrig“, sagte der Jurist Morgenpost Online. Die von Braun eingeräumte Praxis, nur das Kaufangebot zu beurkunden und die Kaufannahme getrennt zu behandeln, sei unzulässig: „Dabei werden die ahnungslosen Kaufkandidaten gezielt um die Belehrung gebracht.“ mit dpa