Vom ersten Prozesstag an war der Angeklagte Torben P. bemüht, dem Eindruck eines brutalen Schlägers entgegenzuwirken. Ordentlich gekämmt, in hellblauem Hemd und dunkelblauer Stoffhose wirkte er wie ein wohlerzogener Junge aus gutem Hause. Bilder einer Überwachungskamera zeigen hingegen einen Jugendlichen mit kurz geschorenem Haar und lässiger Kleidung, der auf einem U-Bahnhof mit voller Wucht immer wieder auf den Kopf eines Mannes eintritt. Danach tänzelt er triumphierend herum. Torben P. wird vorgeworfen, am Karsamstag auf dem Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße einen 29-Jährigen fast totgetreten zu haben. Das Opfer Markus P. hatte eine Gehirnerschütterung, mehrere Platzwunden und einen Nasenbeinbruch erlitten.
Am Montag (19. September) wird vor dem Landgericht Berlin das Urteil verkündet. Die Ankläger haben wegen versuchten Totschlags vier Jahre Jugendhaft für den 18-Jährigen gefordert. Die Verteidigung sprach sich für eine Strafe wegen Körperverletzung aus und verlangte „nicht mehr“ als zwei Jahre auf Bewährung.
Opfer stürzt wie gefällt zu Boden
Nach sechs Verhandlungstagen steht fest: Torben P. und sein ebenfalls angeklagter Freund Nico A. waren stark alkoholisiert, als sie nach einer Geburtstagsfeier am Karsamstag gegen 3.30 Uhr auf dem Bahnsteig auf das spätere Opfer trafen. Der ebenfalls angetrunkene Installateur saß halb schlafend auf einer Bank, als sich die Angeklagten zu ihm setzten und auf ihn einredeten. Bereits auf dem Weg zum Bahnhof hatten sie Streit mit Passanten gesucht.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gingen die Angeklagten Markus P. so lange auf die Nerven, bis dieser aufstand und sich gegen die „permanente Belästigung zur Wehr setzte“. Als der Handwerker auf Torben P. zuging, habe dieser ihm einen Schlag mit einer fast halb vollen Flasche versetzt, so dass er „wie gefällt“ zu Boden ging. Danach habe er ihn „gezielt und ausschließlich“ gegen den Kopf getreten, hieß es.
Als Torben P. zu einem weiteren Tritt ausholte, wurde er von einem 22-jährigen Mann aus Bayern zurückgehalten. Eine Aufforderung seines Freundes veranlasste dann auch den bis zu dem Zeitpunkt nur zuschauenden Nico A. einzugreifen und auf den Helfer mit einzuschlagen. Für den heute 19-jährigen A. wurden wegen unterlassener Hilfeleistung sowie Körperverletzung drei Wochen Dauerarrest, 100 Stunden Freizeitarbeit und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs gefordert.
Wegen des Alkohols keine Erinnerung
Zu Prozessbeginn sagte Torben P.: „Die Tat ist eine Schweinerei“. Sie sei auch nicht durch Alkohol zu entschuldigen. Die Gewalttat mit dem Eindruck von dem fast zwei Meter großen, schlanken und leicht gebückt gehenden Angeklagten in Einklang zu bringen, fiel sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung offensichtlich schwer. Der Gymnasiast sagte, er könne sich an die Tritte nicht erinnern. Während die Ankläger diese Gedächtnislücke als „Schutzbehauptung“ werteten, sprach die Verteidigung von „typischen Rauschfolgen“.
Wie betrunken Torben P. war, konnte nicht genau ermittelt werden. Gemeinsam mit Nico A. hatte er Bier, Wodka und Weinbrand getrunken. Die Anklage ging von mehr als drei Promille aus. Die Sachverständige hatte eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit „nicht vollkommen ausschließen“ können. Seit dem Vorfall trinkt Torben P. nach eigenen Angaben keinen Alkohol mehr. Er nimmt an einer Suchtberatung sowie an einer Familientherapie teil und plant ein Anti-Aggressionstraining.
Warum es zu dem Gewaltausbruch kam, blieb bis zuletzt unklar. Der Angeklagte konnte die Tat nicht erklären. Auch die Gutachterin fand auf die Frage nach dem Motiv keine Antwort. Ihrer Einschätzung nach litt Torben P. als „Reaktion auf die Tat“ unter einer schweren depressiven Episode. Sie vermutete, dass es auch zuvor phasenweise ähnliche depressive Störungen gab. Torben P. sei zwar in einem „äußerlich intakten Umfeld“ aufgewachsen, in dem „innerlich aber Vereinzelung bestand“. Die Zukunft des 18-Jährigen, der gern Jura studieren möchte, hängt nun von der Strafe ab, die das Gericht am Montag verhängt.
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