Die Verteidigung des 18-jährigen Berliner U-Bahnschlägers hat auf höchstens zwei Jahre Jugendstrafe mit Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert. Der Schüler habe nicht mit Tötungsvorsatz gehandelt, betonte Anwalt Alexander Sättele am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht. Aufgrund hochgradiger Alkoholisierung sei nicht auszuschließen, dass die Wahrnehmung verzerrt war und der Angeklagte das Gefühl hatte, sich verteidigen zu müssen.
Der Gymnasiast hatte einen Installateur in der Nacht zu Ostersamstag im U-Bahnhof Friedrichstraße niedergeschlagen und mit wuchtigen Fußtritten gegen den Kopf misshandelt. Das inzwischen 30-Jährige Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Nasenbeinbruch und Prellungen. Der Mann leidet bis heute psychisch an den Folgen des Überfalls. Auch der Angeklagte litt nach Angaben der Expertin nach der Tat an depressiven Störungen. Bei ihren Untersuchungen habe der Schüler „verzweifelt und hoffnungslos gewirkt“. Er sei latent suizidgefährdet gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hat vier Jahre Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung beantragt. Die Nebenklage plädierte auf das gleiche Strafmaß wegen Mordversuchs.
dpa/nbo



















