Im Prozess gegen den U-Bahn-Schläger Torben P. hat die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von vier Jahren gefordert. Anklägerin Katrin Faust sprach in ihrem Plädoyer von einem „rücksichtslosen und lebensverachtenden Gewaltexzess“. Es sei letztlich nur glücklichen Umständen geschuldet, dass das Opfer überlebt habe.
Torben P. hatte im Prozess zugegeben, am Sonnabend vor Ostern im U-Bahnhof Friedrichstraße den 29-jährigen Markus Pi. mit einer Flasche niedergeschlagen und Markus Pi. viermal wuchtig auf den Kopf getreten zu haben. Vor Gericht gab er an, sich an die Tritte nicht erinnern zu können, er sei stark alkoholisiert gewesen.
Kein Beitrag zur Wahrheitsfindung
Staatsanwältin Faust kritisierte diese Einlassung. „Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war das weder ein Geständnis, noch ein Beitrag zur Wahrheitsfindung und auch keine Verantwortungsübernahme.“ Und auch Torben P.s Erklärung, er erinnere sich nur noch „an ein Gefühl der Angst“, konnte sie nicht nachvollziehen. „Das Opfer lag bewusstlos am Boden. Was auf dem Video zu sehen ist, ist ein Täter, der ganz bewusst gegen den schwächsten Punkt, nämlich den Kopf tritt“, sagte die Anklägerin. „Das war blanke Aggression und keine Angst.“
Die Staatsanwaltschaft folgte der Einschätzung einer Gutachterin, dass Torben P. alkoholisiert und deswegen wohl auch in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei. Das Vorgehen des Angeklagten, seine kontrollierten Bewegungen bei den Tritten, seine Flucht und sein Geständnis wenige Minuten nach der Tat bei einer Schulfreundin hätten jedoch gezeigt, dass er keineswegs so alkoholisiert gewesen sei, wie er behauptete, sagte Anklägerin Faust. Nachvollziehen könne sie, dass Torben P. bis heute keine Erklärung für seinen brutalen Gewaltausbruch habe. Auch die Staatanwaltschaft habe keine Erklärung gefunden.
Nebenklage fordert sieben Jahre
Für den wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung angeklagten Nico A. beantragte die Staatsanwaltschaft einen dreiwöchigen Jugendarrest. Außerdem soll der 18-Jährige an einem Erste-Hilfe-Lehrgang teilnehmen und 100 Stunden Freizeitarbeit verrichten. Nico A. war nach eigener Aussage einem Fahrgast auf den Rücken gesprungen, als dieser Torben P. von weiteren Tritten gegen das wehrlos auf dem Boden liegende Opfer abhalten wollte. Es sei jedoch auf dem Video zu erkennen, dass er Torben P. in den Arm greifen wollte, als dieser Markus Pi. mit der Flasche nieder schlug, sagte Staatsanwältin Faust. Anschließend habe Nico A. „wie paralysiert“ gestanden und auch nur sehr zögerlich eingegriffen, als ihn Torben P. energisch mit den Worten „gib ihm Bomben“ dazu aufforderte.
Die Nebenklagevertreterin Elke Zipperer forderte für Torben P. eine Jugendstrafe von sieben Jahren. Sie sprach von „einem Menschen verachtenden Vernichtungswillen“ und sah den Tatbestand des versuchten Mordes als erfüllt.
Für eine Bewährungsstrafe plädierte Torben P.s Verteidiger Alexander Sättele. Der Schüler habe nicht mit Tötungsvorsatz gehandelt. Aufgrund hochgradiger Alkoholisierung sei nicht auszuschließen, dass die Wahrnehmung verzerrt war und sein Mandant das Gefühl hatte, sich verteidigen zu müssen. Das Urteil wird am 19. September verkündet.


