Noch steht U-Bahn-Schläger Torben P. wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Doch im Falle einer Bewährungsstrafe soll nach Informationen von Morgenpost Online die Katholische Schule Liebfrauen in Charlottenburg-Wilmersdorf den 18-jährigen Reinickendorfer aufnehmen. Der Schüler hatte Ostern im U-Bahnhof Friedrichstraße einen 30 Jahre alten Handwerker mit einer Flasche niedergeschlagen und mehrfach gegen den Kopf getreten.
Stefan Förner, Sprecher des Erzbistums Berlin, bestätigte am Freitag, dass mit dem Kollegium des kirchlichen Gymnasiums im Ortsteil Westend bereits über eine Aufnahme des jungen Straftäters gesprochen worden sei. „Entschieden ist aber noch nichts“, betonte Förner. Weihbischof Matthias Heinrich habe bereits deutlich gemacht, dass Vergebung von Schuld ein christlicher Grundsatz ist, begründet der Bistumssprecher die Bereitschaft, Torben P. an einer katholischen Schule zu unterrichten. „Das war sicher eine brutale Tat, aber jeder, auch Torben P., hat eine zweite Chance verdient. Vorausgesetzt, er zeigt Reue“, sagt Stefan Förner.
Die Reinickendorfer Bettina-von-Arnim-Oberschule hatte Torben P. nach Bekanntwerden des Übergriffs für einige Wochen vom Unterricht ausgeschlossen. Doch auch nach dem Ende der Sommerferien sahen Eltern und Lehrer den Schulfrieden gefährdet, wenn TorbenP. zurückgekehrt wäre. Seither bekommt P. Einzelunterricht von staatlichen Lehrern. „Bis zu einem Urteil“, so Christian Walther, Sprecher der Senatsbildungsverwaltung, werde das so weitergehen. „Danach sehen wir weiter“. Dass keine staatliche Schule in Berlin den U-Bahn-Schläger haben möchte, will Walther nicht bestätigen.
Doch auch am Liebfrauen-Gymnasium fürchten Eltern, dass mit der Aufnahme des deutschlandweit bekannten Täters ein geregelter Unterricht für ihre Kinder nicht mehr möglich sein könnte. Die Schulleitung wollte sich dazu nicht äußern. Bistumssprecher Förner sagt, eine Entscheidung über die Aufnahme Torben P.s am Liebfrauen-Gymnasium werde erst nach dem Ende des Gerichtsverfahrens getroffen. Am 19.September will das Berliner Landgericht im Fall TorbenP. ein Urteil fällen. Die Staatsanwaltschaft hat vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädiert für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
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