Die rechtsextreme NPD ist erneut vor Gericht gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Mittwoch die Entscheidung des Senders, einen TV-Werbefilm für die Wahl zum Abgeordnetenhaus nicht auszustrahlen.
Das Verwaltungsgericht habe zu Recht den Spot als Volksverhetzung eingestuft, teilte das Gericht mit. In erster Instanz hatten die Richter erklärt, der Film verletze die Menschenwürde der in Berlin lebenden Ausländer, insbesondere der Muslime.
Dem Spot sei „allein die Aussage (zu) entnehmen, dass die in Berlin lebenden Ausländer mit Kriminellen gleichzusetzen sind, die eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Ausländer würden von der NPD böswillig verächtlich gemacht. In dem Spot werde suggeriert, dass Ausländer rohe Gewalttaten gegen Deutsche ausübten.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar (Aktenzeichen OVG 3 S 112.11). RBB-Intendantin Dagmar Reim begrüßte die Gerichtsentscheidung. Die NPD hatte sich bei ihrer Klage auf die Meinungsfreiheit berufen. Der Partei bleibt nun noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht.
dapd/dpa/mim



