Abgeordnetenhauswahl

Berliner Gericht verbietet NPD-Wahlwerbespot

| Lesedauer: 2 Minuten

Die rechtsextreme NPD hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. In einem Eilverfahren entschieden die Richter, dass der RBB einen umstrittenen Wahlwerbespot der Partei nicht ausstrahlen muss.

Der RBB muss einen Wahlkampfspot der NPD nicht ausstrahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschieden und damit dem Sender recht gegeben. Der Werbefilm erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung und sei zurecht vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) abgelehnt worden, teilte das Verwaltungsgericht nach einem Eilverfahren mit. Die NPD greife durch diesen Film die Menschenwürde der in Berlin lebenden Ausländer, insbesondere der Muslime, an. (VG 2 L 131.11.) Die rechtsextreme NPD tritt zur Abgeordnetenhauswahl in Berlin am 18. September an.

In dem Spot würden Ausländer von der NPD böswillig verächtlich gemacht, erklärte das Gericht. In dem Spot werde suggeriert, dass Ausländer stets kriminell seien und rohe Gewalttaten gegen Deutsche ausübten. Auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit sei keine andere Bewertung des Werbespots möglich. Die Aussage, Ausländer seien per se Straftäter und damit unwert und unwürdig, sei verwerflich. Eine solche Meinung sei auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden.

Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig. Die NPD kündigte an, dass sie gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen wolle.

Der RBB hatte die Ausstrahlung des Spots abgelehnt, weil in dem Beitrag der Eindruck erweckt werde, als ob die darin gezeigten Straftaten ausschließlich von Ausländern begangen würden. Das Gericht bestätigte die Ansicht des Senders, die NPD hatte Einspruch erhoben.

"Das Gericht hat unsere rechtliche Einschätzung bestätigt. Damit bleibt es dabei: Wir werden den Spot nicht senden“, sagt RBB-Intendantin Dagmar Reim am Donnerstagnachmittag. Wahlwerbespots liefeb grundsätzlich außerhalb der redaktionellen Verantwortung, teilte der Sender mit. Für den Inhalt trugen allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung. Unbeschadet dessen könne der Sender die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot "einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze" enthalte.

Zudem werden die Plakate der Partei voraussichtlich die Gerichte beschäftigen. Eine zweite Organisation stellte jetzt bei der Berliner Polizei Strafanzeige gegen NPD-Wahlwerbung mit dem Parteivorsitzenden Udo Voigt. Das Plakat mit dem Slogan „Gas geben“ sei „eine Verhöhnung der Toten der Gaskammern von Auschwitz und Treblinka“, erklärte die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes am Donnerstag.

Am Vortag hatte bereits die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Die Stiftung bezeichnete es als „widerwärtig, volksverhetzend und unerträglich“, dass die Wahlwerbung der rechtsextremen Partei auch gegenüber dem Jüdischen Museum zu sehen ist.

( epd/dpa/sei )