Gegen den Berliner U-Bahn-Schläger Torben P. wird am 23. August 2011 vor der Jugendkammer des Landgerichts Berlin der Prozess beginnen. Das bestätigte der Sprecher der Berliner Strafgerichte auf Anfrage von Morgenpost Online.
Der 18-jährige P. ist wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er hatte in der Nacht zum 23. April 2011 auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße in Begleitung eines Freundes einen 29-Jährigen zunächst verbal attackiert und dann zu Boden geschlagen.
Für bundesweites Aufsehen sorgte die Tat, weil eine Überwachungskamera den Vorfall aufgezeichnet hatte. Zu sehen ist, wie P. mehrfach auf den Kopf des bereits bewusstlosen Opfers eintritt. Der Prozess ist auf sechs Tage terminiert.
P. hatte sich kurz nach der Tat gestellt und ein Geständnis abgelegt. Dass er trotz Haftbefehl wieder gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt wurde, hatte starke Kritik ausgelöst. Das zuständige Gericht verwies dagegen auf den Unterschied zwischen Straf- und U-Haft. Weder sei bei Torben P. eine Wiederholungsgefahr noch eine Fluchtgefahr gegeben.
Auch den Vorwurf eines zu langsamen Verfahrens weist Tobias Kaehne, Sprecher der Berliner Strafgerichte, zurück. „Das Verfahren bewegt sich in einem ganz normalen Zeitrahmen“, sagte Kaehne. „Die Kammer hatte wegen anderer Verfahren bislang keine Möglichkeit, den Prozess anzufangen.“ Torben P., der im Berliner Stadtteil Reinickendorf eine Oberschule besucht, ist bis zur Hauptverhandlung vom Unterricht freigestellt. Er muss sich dreimal in der Woche bei der Polizei melden.


















