Nach einer Schießerei zwischen zwei Großfamilien hat die Berliner Staatsanwaltschaft am Donnerstag für fünf arabischstämmige Männer Freisprüche aus Mangel an Beweisen beantragt. Nach Überzeugung der Anklagebehörde konnte nicht festgestellt werden, wer aus der Gruppe der Angeklagten geschossen hatte. Das Urteil soll am morgigen Freitag verkündet werden.

Bei der Auseinandersetzung im November 2010 an der Emser Straße in Neukölln waren zwei Brüder durch Schüsse am Fuß leicht verletzt worden. In dem seit Mai 2011 laufenden Verfahren vor dem Landgericht wird den 27- bis 42-jährigen Männern gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Schussverletzungen durch Abpraller verursacht

Die Verteidigung war davon ausgegangen, dass die Brüder durch sogenannte Querschläger verletzt wurden. Auch die Staatsanwaltschaft sprach nunmehr von „Abprallern“, welche die Verletzungen verursacht hätten. Fest stehe, dass es zwei Schützen gegeben habe, die jeweils einen Schuss abgefeuert hätten. Unstrittig sei auch, dass diese Schüsse aus der Gruppe der Angeklagten abgegeben worden seien, sagte der Staatsanwalt. Die Spuren sowie die Schussrichtung würden dies beweisen.

Zweifel an Identifikation der Schützen

Der Ankläger hatte allerdings „Zweifel“, ob die verletzten Brüder „die Schützen tatsächlich identifiziert haben“, wie sie gegenüber der Polizei angegeben hatten. Im Verfahren hatte der als Intensivtäter unter den Namen „Mahmoud“ bekannt gewordene 29 Jahre alte Geschädigte die Aussage verweigert. Auch der verletzte Bruder hatte geschwiegen. Es sei aber ausgeschlossen, dass aus der Gruppe der späteren Opfer „zurückgeschossen wurde“, hieß es im Plädoyer.

Insgesamt 18 Schüsse wurden der Anklage zufolge aus der Gruppe der Angeklagten damals abgefeuert. Hintergrund der Tat soll ein Streit um Geld gewesen sein. Bei der Polizei sollen zwei Angeklagte das Geschehen später genau umgekehrt geschildert haben, so dass zunächst gegen die Opfer ermittelt wurde. In diesem Fall beantragte der Staatsanwalt für die erheblich vorbestraften Angeklagten wegen falscher Verdächtigung Haftstrafen von sechs und sieben Monaten. Ein 34 Jahre alter Angeklagter, der verdächtigt worden war, einer der Schützen zu sein, soll auf Antrag des Anklägers wegen eines versuchten Einbruchsdiebstahls sowie nachfolgenden Angriffs auf einen Polizisten bei der Flucht für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

dapd/sei