Fünf Tage nach der Entdeckung der Leichen von zwei Erwachsenen und vier Kindern in einer Wohnung an der Puchanstraße in Berlin-Köpenick laufen die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft weiter auf Hochtouren. Die Tatsache, dass die Vormieter den Abzug der Heizungstherme verstopft hatten, ändere dies im Grundsatz nicht, bestätigte die Staatsanwaltschaft am Freitag. „Ein Haftbefehl gegen die Vormieterin und deren Sohn wird nicht erlassen“, sagte Justizsprecherin Simone Herbeth. Gegen beide bestehe nach wie vor der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung. Wie berichtet hatten die Vormieter zugegeben, bereits vor Jahren das Abzugsrohr der Gastherme mit Stofffetzen und Zeitungspapier abgedichtet zu haben, um sich vor Zugluft zu schützen. Beim Auszug aus der Wohnung hatten sie vergessen, diesen Umstand anzugeben.

Der Strafrahmen bei einer fahrlässigen Tötung reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Gleichzeitig dauern die kriminaltechnischen Untersuchungen der Gastherme aus der Unglückswohnung an. Hierzu würden ergänzend Sachverständige herangezogen, die ein Gutachten erstellen werden. Parallel dazu werde geprüft, welchen Einfluss Techniker von Wartungsfirmen zu welchem Zeitpunkt auf den Zustand der Therme hatten. Ein Aspekt der Ermittlungen betreffe die Rolle der Hausverwaltung und die Frage, inwieweit die Thermenwartung den Vorschriften entsprochen habe, sagte die Justizsprecherin.

Am Montagnachmittag hatte der Vater der vier Kinder die Familie leblos in der Wohnung an der Puchanstraße 14 entdeckt. Die bisherigen Untersuchungen hatten ergeben, dass die 27 Jahre alte Anna P., deren vier Kinder sowie der Lebensgefährte an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben waren. Das farb- und geruchlose Gas entsteht, wenn bei einem Verbrennungsprozess zu wenig Sauerstoff an die Flamme gelangen kann. Aus diesem Grund sind regelmäßige, in der Regel jährliche Kontrollen von Gasthermen zwingend vorgeschrieben.

Schwierig ist für die Ermittler die Bestimmung des Todeszeitpunkts der Familie. Er liege zwischen Freitagabend – an diesem Tag war die Familie noch gesehen worden – und Montagnachmittag. Genauer lasse sich das nicht mehr eingrenzen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

pol/dapd/sei