Weil ihnen kalt war, beheizten sie ihre Wohnung an der Köpenicker Puchanstraße mit mobilen Heizkörpern. Die Energie dazu kam aus der Steckdose. Denn das Gas war den beiden Vormietern, einer Frau und ihrem erwachsenen Sohn, schon vor geraumer Zeit vom Gasbetreiber abgestellt worden. Sie hatten ihre Rechnungen nicht bezahlt. Da allerdings der Wind durch das Abzugsrohr an der Gastherme pfiff und Kälte in die Wohnung strömte, verstopften sie das Rohr mit Stofffetzen und Zeitungen. Nach ihrem Auszug im März 2011 müssen sie ihre Hinterlassenschaften wahrscheinlich vergessen haben.
Für Anna P., ihre vier Kinder und ihren Lebensgefährten bedeutete das offenbar das Todesurteil. Nur wenige Tage nach dem Unglück in Köpenick hat die Polizei einen ersten Ermittlungserfolg erzielt. Offenbar geht das tragische Unglück auf die Fahrlässigkeit der Vormieter zurück. Allerdings stellt sich nun die Frage, wie es überhaupt zu der Kohlenmonoxid-Vergiftung kommen konnte. Denn die Gastherme hätte gar nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Der Tod der Familie ist demnach Folge einer Verkettung unglücklicher Zustände – aber offenbar auch das Ergebnis wiederholter Schlamperei.
Die Staatsanwaltschaft kündigte bereits an, dass im Zuge des Verfahrens noch mehr Tatverdächtige ermittelt werden könnten. „Insbesondere die Untersuchung, ob die Therme richtig gewartet wurde, ist Gegenstand der Ermittlungen“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Simone Herbeth. Daraus könnte sich ein weiterer Tatverdacht gegen Dritte ergeben, so die Sprecherin weiter.
„Wohnung war Bruchbude“
Der leibliche Vater der vier Kinder, Klaus-Peter G., erhebt nach dem Kohlenmonoxid-Tod der sechsköpfigen Familie schwere Vorwürfe gegen die Hausverwaltung. Nach Angaben des 67-Jährigen habe die Gastherme in der Wohnung schon seit dem Einzug von Anna P. nicht richtig funktioniert. Der 67-Jährige und Anna P. lebten nicht zusammen, waren aber freundschaftlich verbunden. „Die Wohnung war immer kalt“, sagte er Morgenpost Online. Eine Woche vor dem Unglück sei ein Techniker in der Wohnung gewesen, so G. Dieser habe die Therme nicht vollständig reparieren können, aber wieder angeschlossen.
Allerdings lief die Therme auch danach nicht ordnungsgemäß. „Der Gasbrenner sprang nur schwer an, auch die Heizkörper wurden nicht richtig warm“, so der Rentner. Wenn die Aussagen von Klaus-Peter G. den Tatsachen entsprechen und der Techniker die Gastherme trotz Verplombung und ohne Überprüfung des Abzugs in Betrieb nahm, dürften noch weitere Personen in den Fokus der Polizei geraten. Denn nach Aussagen der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) war die Gas-Anlage seit dem Jahr 2003 „schuldgesperrt“, weil die damaligen Mieter ihre Rechnungen nicht mehr bezahlten. Der Gasversorger stellte daraufhin die Belieferung ein und ließ den Zählerhahn verplomben. Allerdings kann diese Plombe problemlos entfernt werden, sie soll lediglich anzeigen, ob jemand unerlaubt den Gasanschluss geöffnet hat.
Nach Angaben von Klaus-Peter G. habe Anna P. ihn nach dem Besuch des Technikers gebeten, sich mit der Hausverwaltung in Verbindung zu setzen, damit diese das Problem behebt. Nach Angaben von G. sollte eine Firma am vergangenen Montag vorbeikommen. Doch da war es schon zu spät. Am frühen Nachmittag fand die Feuerwehr die Leichen von Anna P., ihrer vier Kinder Robert (6), Friedrich (5), Klaus (4), Anuschka (1) und ihres 40 Jahre alten Lebensgefährten Adam G. Klaus-Peter G. erhebt schwere Vorwürfe gegen die Hausverwaltung: „Wie kann man jemandem eine Wohnung vermieten, in der die Gastherme nicht funktioniert?“ Die Wohnung sei laut G. in einem erbärmlichen Zustand gewesen. „Das war eine Bruchbude“, sagt er. Zwar habe Anna P., die Hartz IV bezog, einige Renovierungen durchgeführt. Allerdings habe sich der Boden weiterhin gewellt. Das berichtete auch eine Vormieterin Morgenpost Online. Sie bezeichnete die Wohnung als stark sanierungsbedürftig.
Eigentümer gibt sich unwissend
Die Ermittler müssen nun weiterhin die Verantwortlichkeit des Eigentümers des Mehrfamilienhauses klären. Die Tower Management GmbH zeigte sich bislang unwissend und zurückhaltend – und gibt weitere Rätsel auf. Denn Morgenpost Online hatte ein Sprecher des Unternehmens ursprünglich gesagt, dass die Gastherme vor dem Einzug von Anna P. und ihrer Kinder von einer „Fachfirma überprüft“ worden sei. Sie sei in Ordnung gewesen.
Dem war offenbar nicht so. Nach NBB-Angaben ergab zudem ein Sicherheits-Check am 11. Juli – zwei Wochen vor dem Unglück –, dass die Gastherme wegen einer Undichtigkeit in der Gasleitung nicht in Betrieb genommen werden darf. Anna P. habe eine Mängelbescheinigung erhalten, mit der Auflage, sie an die Hausverwaltung weiterzuleiten. Diese will nicht gewusst haben, dass die Anlage verplombt gewesen war. Zu den Vorwürfen von Klaus-Peter G. wollte sich der Sprecher nicht äußern.
Die Gastherme in der Wohnung galt von Anfang an als mögliche Ursache für die Vergiftung. Die Schornsteinfeger-Innung hatte bereits am Mittwoch Vorwürfe gegen die Hausverwaltung erhoben. Denn die Therme war mehrere Jahre lang nicht in Betrieb. In dem Moment, wo sie wieder an das Gasnetz angeschlossen wurde, hätte sie von einem Fachmann abgenommen werden müssen, so Bezirksschornsteinfeger Henry Laubenstein. Die Hausverwaltung habe sich jedoch nicht an die Schornsteinfeger gewandt.

















