Nach einem brutalen Überfall auf ein Pärchen und der mehrfachen Vergewaltigung der Frau hat das Landgericht Moabit gegen die Täter hohe Jugendstrafen verhängt. Der 18 Jahre alte Haupttäter wurde zu fünfeinhalb Jahren verurteilt, gegen die 19, 17 und 16 Jahre alten Mitangeklagten wurden Freiheitsstrafen von drei Jahren bis zu drei Jahren und elf Monaten verhängt. Die vier jungen Männer hatten Mitte Januar dieses Jahres in Reinickendorf einen 24-jährigen Mann bewusstlos geprügelt, anschließend wurde dessen 22 Jahre alte Freundin ebenfalls misshandelt und von dem Hauptangeklagten mehrfach vergewaltigt.
Die Angeklagten, die bereits kurz nach dem Überfall festgenommen wurden und seither in Untersuchungshaft sitzen, hatten die Taten in ihren Vernehmungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit weitgehend gestanden. Ihr Vorgehen hatten sie aber heruntergespielt, unter anderem mit der Bemerkung, die Frau habe sich ja nicht gewehrt. Der Vorsitzende der 24. Großen Jugendstrafkammer sprach in seiner Urteilsbegründung am Donnerstagnachmittag von einer schockierenden Tat und einer „Form des Seelenmordes“. Er hob hervor, die Opfer würden möglicherweise bis an ihr Lebensende unter den Folgen der brutalen Übergriffe leiden. Dem Mann, auf den die Täter bis zu dessen Bewusstlosigkeit einschlugen und –traten, droht unter Umständen ein bleibender Hirnschaden, die Frau hat vor allem durch die Vergewaltigung schwere psychische Schäden davongetragen.
Hinsichtlich des zutage getretenen Ausmaßes an Brutalität verglich der Vorsitzende die Tat der vier Reinickendorfer mit dem Überfall am Osterwochenende im U-Bahnhof Friedrichstraße, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und eine politische Debatte über eine Verschärfung des Jugendrechtes ausgelöst hatte. Damals hatte ein 18-Jähriger einen Passanten ins Koma geprügelt, war nach seiner Festnahme vom Haftrichter allerdings wieder auf freien Fuß gesetzt worden.
„Wenn man bedenkt, dass bei allen Angeklagten Jugendrecht angewandt wurde, drei von ihnen bei den Vergewaltigungen quasi zugeschaut haben und der jüngste Täter erst 16 ist, kann man in diesem Fall allerdings beim besten Willen nicht von milden Urteilen sprechen“, kommentierte ein Prozessbeobachter die Entscheidung des Gerichts.
Die Richter folgten mit ihren Urteilen weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger bemühten sich bei ihren Anträgen, die Taten mit Alkohol und einer „Gruppendynamik“ zu erklären, Milderungsgründe sahen die Richter darin allerdings nicht. Auch die Anträge, den Angeklagten bis zur Rechtskraft des Urteils und dem Antritt der Strafen Haftverschonung zu gewähren, lehnte das Gericht „aus erzieherischen Gründen“ ab.
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