Sonst rettet die Ärztin Leben, bei diesem tragischen Unfall jedoch trägt die 39-Jährige die Verantwortung für den Tod eines Menschen. Knapp ein Jahr nach ihrem fatalen Ausparkmanöver in Berlin-Lichterfelde ist eine Neurologin am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung einer 85-Jährigen zu einer Geldstrafe von 8000 Euro verurteilt worden.
Das Amtsgericht Tiergarten stellte in seinem Urteil fest, dass ein rückwärtsfahrender Autofahrer dafür sorgen muss, dass er niemanden gefährdet. Bei dem Unfall Anfang Juni 2010 hatte die Medizinerin mit ihrem Auto zurückgesetzt und dabei eine 66 Jahre alte Rentnerin berührt. Diese führte ihre 85-jährige Mutter am Arm, welche durch die Kollision stürzte, auf den Kopf fiel und einige Tage später im Krankenhaus an den Folgen starb.
„Ich habe über beide Schultern geschaut, aber ich habe sie nicht gesehen“, sagte die Ärztin, die zuvor nicht einmal einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei hatte. Schriftlich entschuldigte sie sich nach dem Unglück bei den Hinterbliebenen. Bei der Urteilsverkündung weinte sie. „Es ist ein Unglück, das sie bis heute nicht vergessen hat“, sagte ihr Anwalt. Er hatte im Prozess auf eine Einstellung des Verfahrens gedrängt und im Namen seiner Mandantin ein Schmerzensgeld angeboten.
Der Staatsanwalt, der die 8000 Euro Geldstrafe gefordert hatte, sprach von missachteter Sorgfaltspflicht. „Aber wie will man jemanden noch bestrafen, der sich als sensibler Mensch viele Gedanken über den Vorfall gemacht hat und bereits eine große Last trägt?“, fragte er in seinem Plädoyer. Der Richter kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass ein solcher tragischer Unfall jedem Autofahrer passieren könnte.
dpa/sei



